Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital Versicherung AG gilt der Versicherungsvertreter in klar umrissenen Fällen als bevollmächtigt: Er darf Erklärungen des Versicherungsnehmers zu Abschluss, Widerruf, Beendigung und Anzeigepflichten entgegennehmen, Versicherungsscheine und Nachträge übermitteln sowie Zahlungen rund um Vermittlung und Abschluss annehmen. Auch was gilt, wenn diese Vollmacht beschränkt ist, wird festgelegt.
Erklärungen des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen. Das betrifft:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrags;
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrags und während des Versicherungsverhältnisses.
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf für den Versicherer bestimmte Erklärungen des Versicherungsnehmers annehmen, etwa zu Abschluss, Widerruf, Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Außerdem darf er Versicherungsscheine und deren Nachträge übermitteln und Zahlungen entgegennehmen, die mit Vermittlung oder Abschluss zusammenhängen. Ist die Zahlungs-Vollmacht beschränkt, wirkt das gegenüber dem Versicherungsnehmer nur, wenn er die Beschränkung bei der Zahlung kannte oder sie grob fahrlässig nicht kannte.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen darf der Versicherungsvertreter für den Versicherer entgegennehmen?
Er gilt als bevollmächtigt, Erklärungen des Versicherungsnehmers zum Abschluss oder Widerruf eines Vertrags, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss und während des Versicherungsverhältnisses entgegenzunehmen.
Darf ich Zahlungen direkt an den Versicherungsvertreter leisten?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Was passiert, wenn die Vollmacht des Vertreters beschränkt ist?
Eine Beschränkung der Zahlungsvollmacht muss der Versicherungsnehmer nur dann gegen sich gelten lassen, wenn er sie bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Kann der Vertreter mir auch den Versicherungsschein übergeben?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024