Ansprüche aus der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital Versicherung AG verjähren in drei Jahren, wobei die Frist erst mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den maßgeblichen Umständen und der Person des Schuldners erfährt. Melden Sie einen Anspruch beim Versicherer an, wird die Zeit bis zur schriftlichen Entscheidung nicht mitgerechnet.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen sowie der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung ein bestimmter Zeitraum nicht mit. Dieser umfasst die Zeit zwischen der Anmeldung und dem Zugang der Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller. Die Entscheidung wird in Textform mitgeteilt, zum Beispiel per E-Mail.
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Vertrag müssen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden. Diese Frist läuft ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger die nötigen Umstände und den Schuldner kennt – oder aus grober Fahrlässigkeit nicht kennt. Ist der Anspruch beim Versicherer angemeldet, wird die Wartezeit bis zu dessen Entscheidung nicht auf die Frist angerechnet. Ansonsten gelten die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Häufige Fragen
Wie lange kann ich Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend machen?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Ab wann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen?
Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen sowie der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
Was passiert mit der Frist, wenn ich einen Anspruch beim Versicherer anmelde?
Der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang der in Textform mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller zählt bei der Fristberechnung nicht mit.
Welche Regeln gelten für die Verjährung darüber hinaus?
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024