Wer seine Hundehaftpflicht bei der Alte Oldenburger / Neodigital Versicherung AG vorzeitig beendet, muss nur den Beitrag für den Zeitraum zahlen, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Wie viel bei Widerruf innerhalb von 14 Tagen erstattet wird und was bei Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder fehlendem versicherten Interesse gilt, wird hier Fall für Fall festgelegt – inklusive der Frage, wann eine angemessene Geschäftsgebühr anfällt.
Allgemeiner Grundsatz
Wird der Vertrag vorzeitig beendet, steht dem Versicherer nur der Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den Teil der Beiträge zu erstatten, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. Voraussetzung dafür ist:
- Der Versicherer hat in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen.
- Der Versicherungsnehmer hat zugestimmt, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist diese Widerrufsbelehrung unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht. Das gilt auch, wenn bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, das Interesse nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. In diesem Fall steht dem Versicherer der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag vor dem regulären Ablauf, zahlt man grundsätzlich nur für die Zeit, in der man tatsächlich versichert war. Bei einem Widerruf innerhalb von 14 Tagen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen nur den Beitrag ab Zugang des Widerrufs zurück; fehlt eine korrekte Widerrufsbelehrung, kann sogar der Beitrag für das erste Jahr erstattet werden. Bei Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Wegfall des versicherten Interesses gelten jeweils eigene Regeln dazu, wie viel dem Versicherer zusteht – teilweise darf er eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Beitrag, wenn ich den Vertrag vorzeitig beende?
Dem Versicherer steht nur der Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz tatsächlich bestanden hat.
Wie viel bekomme ich bei einem Widerruf innerhalb von 14 Tagen zurück?
Der Versicherer erstattet nur den Teil der Beiträge, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. Voraussetzung ist eine korrekte Widerrufsbelehrung und die Zustimmung zum vorzeitigen Beginn des Versicherungsschutzes. Wurde die Belehrung nicht erteilt, ist zusätzlich der für das erste Versicherungsjahr gezahlte Beitrag zu erstatten – außer, es wurden Leistungen in Anspruch genommen.
Was gilt beim Rücktritt wegen nicht rechtzeitig gezahltem Erstbeitrag?
Wird der Vertrag beendet, weil der einmalige oder erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wurde, steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Muss ich zahlen, wenn das versicherte Interesse von Anfang an nicht bestand?
Nein, in diesem Fall besteht keine Pflicht zur Beitragszahlung. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Wurde ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig, und dem Versicherer steht der Beitrag bis zur Kenntnis der Umstände zu.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024