In der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital Versicherung AG sind auch die gesetzlichen Haftpflichtansprüche eines Tierhüters gegen den Versicherungsnehmer abgesichert, wobei ein Mitverschulden des Tierhüters angerechnet wird.
Die gesetzlichen Haftpflichtansprüche des Tierhüters an den Versicherungsnehmer sind mitversichert.
Ein Mitverschulden des Tierhüters wird angerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Tierhüter durch das Tier geschädigt und hat er deswegen gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer, sind diese Ansprüche vom Versicherungsschutz umfasst. Trifft den Tierhüter dabei ein eigenes Mitverschulden, wird dieses angerechnet.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche eines Tierhüters gegen den Versicherungsnehmer abgedeckt?
Ja, die gesetzlichen Haftpflichtansprüche des Tierhüters an den Versicherungsnehmer sind mitversichert.
Was passiert, wenn den Tierhüter eine Mitschuld trifft?
Ein Mitverschulden des Tierhüters wird angerechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024