Erklärungen und Anzeigen zum Vertrag der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital Versicherung AG müssen in Textform, etwa per E-Mail, abgegeben werden, sofern nicht gesetzlich die Schriftform gilt oder der Vertrag es anders vorsieht. Wichtig ist außerdem: Wer seine Anschrift oder seinen Namen nicht meldet, muss damit rechnen, dass ein eingeschriebener Brief an die letzte bekannte Adresse drei Tage nach der Absendung als zugegangen gilt.
Form, zuständige Stelle
Erklärungen und Anzeigen, die für den Versicherer bestimmt sind, den Versicherungsvertrag betreffen und unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform abzugeben. Textform ist zum Beispiel eine E-Mail.
Dies gilt nicht, soweit gesetzlich die Schriftform vorgeschrieben ist oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist.
Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers gerichtet werden oder an die Stelle, die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnet ist. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung
Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift.
Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen.
Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.
Was bedeutet das konkret?
Mitteilungen an den Versicherer, die den Vertrag betreffen, müssen mindestens in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail – außer das Gesetz oder der Vertrag verlangt etwas anderes. Sie sollten an die Hauptverwaltung oder die im Versicherungsschein genannte Stelle gehen. Meldet der Versicherungsnehmer eine Adress- oder Namensänderung nicht, reicht ein eingeschriebener Brief an die letzte bekannte Anschrift; dieser gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen.
Häufige Fragen
In welcher Form muss ich dem Versicherer etwas mitteilen?
Erklärungen und Anzeigen zum Vertrag sind in Textform abzugeben, zum Beispiel per E-Mail. Etwas anderes gilt nur, wenn gesetzlich die Schriftform vorgeschrieben ist oder der Vertrag es anders bestimmt.
An wen soll ich meine Erklärungen und Anzeigen richten?
Sie sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers gerichtet werden oder an die Stelle, die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnet ist.
Was passiert, wenn ich eine Adressänderung nicht melde?
Dann genügt für eine Willenserklärung an den Versicherungsnehmer ein eingeschriebener Brief an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Diese Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen.
Gilt das Gleiche auch bei einer nicht gemeldeten Namensänderung?
Ja, die Regelung zur nicht angezeigten Anschriftenänderung gilt entsprechend auch für eine dem Versicherer nicht angezeigte Namensänderung des Versicherungsnehmers.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024