Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital Versicherung AG muss der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn gezahlt werden – ansonsten beginnt der Versicherungsschutz erst nach veranlasster Zahlung. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und ist unter bestimmten Voraussetzungen für vorher eingetretene Versicherungsfälle nicht zur Leistung verpflichtet.
Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Widerrufrecht besteht.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor dem Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem so bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder von den getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Leistungsfreiheit des Versicherers
Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, ist der Versicherer für einen vor der Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung dafür ist, dass er den Versicherungsnehmer auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung aufmerksam gemacht hat – entweder durch eine gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein.
Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Der erste Beitrag muss unverzüglich nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn beziehungsweise nach Vertragsschluss gezahlt werden. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, beginnt der Schutz erst mit veranlasster Zahlung, und der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten. Zusätzlich kann der Versicherer für einen vor der Zahlung eingetretenen Versicherungsfall leistungsfrei sein, sofern er vorher auf diese Folge hingewiesen hat. Rücktritt und Leistungsfreiheit greifen nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Häufige Fragen
Wann muss ich den ersten Beitrag für die Hundehaftpflicht bezahlen?
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Liegt der Versicherungsbeginn vor dem Vertragsschluss, ist unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Der Versicherungsschutz beginnt dann erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist. Außerdem kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und ist unter bestimmten Voraussetzungen für einen vor der Zahlung eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet.
Kann der Versicherer trotz meiner verspäteten Zahlung nicht zurücktreten oder leistungsfrei werden?
Ja. Der Rücktritt ist ausgeschlossen und die Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Muss mich der Versicherer auf die Folgen der Nichtzahlung hinweisen?
Ja. Die Leistungsfreiheit setzt voraus, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht hat.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024