Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital Versicherung AG werden die Beiträge im Voraus gezahlt – wahlweise monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag. Die Versicherungsperiode umfasst grundsätzlich ein Jahr, selbst bei längerer Vertragsdauer; ist der Vertrag kürzer, richtet sich die Periode nach der Vertragsdauer.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Möglich sind:
- laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
- ein Einmalbeitrag
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag für die Hundehaftpflicht wird immer im Voraus gezahlt. Sie können dabei zwischen monatlicher, vierteljährlicher, halbjährlicher oder jährlicher Zahlung wählen oder einen Einmalbeitrag leisten. Die Versicherungsperiode ist in der Regel ein Jahr, auch wenn der Vertrag länger läuft. Ist der Vertrag kürzer als ein Jahr angelegt, gilt die kürzere Vertragsdauer als Versicherungsperiode.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich den Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung können die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich als laufende Zahlung oder als Einmalbeitrag geleistet werden – jeweils im Voraus.
Wann muss der Beitrag gezahlt werden?
Die Beiträge werden im Voraus gezahlt.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn der Vertrag kürzer als ein Jahr läuft?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024