Wer seinen Hund als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund einsetzt, genießt bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital Versicherung AG Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht – vorausgesetzt, die Tätigkeit erfolgt weder gewerblich noch betrieblich. Auch der Einsatz als Schulbegleithund ist unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert, wobei ein anderweitiger Haftpflichtschutz den Schutz aus diesem Vertrag entfallen lässt.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Verwendung des Hundes als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit weder gewerblich noch betrieblich ausgeübt wird.
Mitversichert ist hierbei die Verwendung als Schulbegleithund. Dies gilt ausschließlich an Schulen, an denen der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person selbst beruflich tätig ist.
Erlangt der Tierhalter oder eine mitversicherte Person Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtvertrag – zum Beispiel aus einer Berufshaftpflicht oder Vereinshaftpflicht –, so entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag deckt Haftpflichtansprüche ab, die entstehen, wenn der Hund als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund eingesetzt wird – allerdings nur, solange dieser Einsatz nicht gewerblich oder betrieblich erfolgt. Auch der Einsatz als Schulbegleithund ist mitgedeckt, jedoch nur an Schulen, an denen der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person selbst beruflich arbeitet. Besteht für denselben Fall bereits Schutz aus einem anderen Haftpflichtvertrag, etwa einer Berufs- oder Vereinshaftpflicht, greift dieser Vertrag nicht.
Häufige Fragen
Ist der Einsatz meines Hundes als Therapiehund abgesichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus der Verwendung als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund ist versichert, sofern die Tätigkeit weder gewerblich noch betrieblich ausgeübt wird.
Unter welchen Bedingungen ist der Einsatz als Schulbegleithund mitversichert?
Der Einsatz als Schulbegleithund ist ausschließlich an Schulen mitversichert, an denen der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person selbst beruflich tätig ist.
Was passiert, wenn ich bereits über einen anderen Haftpflichtvertrag geschützt bin?
Erlangt der Tierhalter oder eine mitversicherte Person Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtvertrag, zum Beispiel einer Berufs- oder Vereinshaftpflicht, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Ist auch der gewerbliche Einsatz des Hundes abgedeckt?
Nein, der Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Tätigkeit weder gewerblich noch betrieblich ausgeübt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024