Wer mit seinem Hund einen ungewollten oder gewollten Deckakt verursacht, ist über die Hundehaftpflicht der Neodigital Versicherung AG (Alte Oldenburger) abgesichert, denn die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen daraus entstehender Schäden ist ausdrücklich mitversichert.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus ungewolltem oder gewolltem Deckakt.
Was bedeutet das konkret?
Entsteht ein Schaden durch einen Deckakt des Hundes, greift der Versicherungsschutz. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Deckakt gewollt oder ungewollt war. Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers ist in beiden Fällen mitversichert.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch einen Deckakt meines Hundes versichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus einem Deckakt ist mitversichert.
Macht es einen Unterschied, ob der Deckakt gewollt oder ungewollt war?
Nein, mitversichert sind Schäden sowohl aus einem gewollten als auch aus einem ungewollten Deckakt.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024