Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital Versicherung AG greift das besondere Umweltrisiko, wenn der Versicherungsnehmer nach dem Umweltschadensgesetz für die Sanierung von Schäden an geschützten Arten, Gewässern, Grundwasser oder Boden aufkommen muss. Versichert sind öffentlich-rechtliche Pflichten und Ansprüche, sofern die Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist – mit klaren Ausschlüssen und einer je Versicherungsfall begrenzten Versicherungssumme.
Der Versicherungsschutz für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Abschnitt A1 und den nachfolgenden Bedingungen. Zur gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines Umweltrisiko) gelten die dortigen Regelungen.
Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG) ist:
- eine Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen,
- eine Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,
- eine Schädigung des Bodens.
Versichert sind – abweichend von der allgemeinen Regelung – den Versicherungsnehmer betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG. Voraussetzung ist, dass während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Die schadenverursachenden Emissionen sind plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt, oder
- die sonstige Schadenverursachung ist plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt.
Auch ohne eine solche Schadenverursachung besteht Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter. Dies gilt jedoch ausschließlich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fehler zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungsrisiko).
Darüber hinaus sind den Versicherungsnehmer betreffende Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken versichert, soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst sind.
Ausland
Versichert sind – im entsprechenden Umfang – die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle.
Ausschlüsse
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abgewichen sind.
Ausgeschlossen sind außerdem Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden:
- die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen,
- für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Gewässerschadenhaftpflichtversicherung) Versicherungsschutz hat oder hätte erlangen können.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein festgelegte Summe begrenzt. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache dieser Summe.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Teil erweitert den Versicherungsschutz auf Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz, also auf Schäden an geschützten Arten und Lebensräumen, an Gewässern und Grundwasser sowie am Boden. Versichert sind die Sanierungspflichten und -ansprüche vor allem dann, wenn der Schaden plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig entstanden ist. Für Schäden im Ausland gilt der Schutz innerhalb des Geltungsbereichs der EU-Umwelthaftungsrichtlinie. Bestimmte Fälle sind ausgeschlossen, und die Leistung ist je Versicherungsfall sowie pro Versicherungsjahr summenmäßig begrenzt.
Häufige Fragen
Was zählt als Umweltschaden im Sinne dieser Bedingungen?
Ein Umweltschaden ist eine Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, eine Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser oder eine Schädigung des Bodens.
Unter welchen Voraussetzungen sind Umweltschäden versichert?
Versichert sind die Sanierungspflichten und -ansprüche, wenn während der Wirksamkeit des Vertrags die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist.
Wann besteht bei Umweltschäden durch Erzeugnisse Dritter kein Versicherungsschutz?
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fehler des Erzeugnisses zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungsrisiko).
Wie hoch ist die maximale Leistung für Umweltschäden?
Die Versicherungssumme ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein festgelegte Summe begrenzt. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt die Höchstersatzleistung das Zweifache dieser Summe.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024