Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital Versicherung AG sind Risiken, die nach Vertragsabschluss neu entstehen, im Umfang des bestehenden Vertrags sofort mitversichert. Der Versicherungsnehmer muss ein neues Risiko nach Aufforderung innerhalb eines Monats anzeigen, sonst entfällt der Schutz rückwirkend – und der Versicherer darf für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag verlangen.
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, ist im Umfang des bestehenden Vertrags sofort versichert.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Diese Aufforderung kann auch zusammen mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung hinzugekommen ist – und zwar zu einem Zeitpunkt, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige keine Einigung über die Höhe des Beitrags zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung auf den im Versicherungsschein festgelegten Betrag für Personen-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt.
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für:
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
- Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
- Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind;
- Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Entsteht nach Vertragsabschluss ein neues Risiko, ist es im Rahmen des bestehenden Vertrags sofort mitversichert. Der Versicherungsnehmer muss dieses neue Risiko nach Aufforderung des Versicherers binnen eines Monats melden; versäumt er die Meldung, verliert er den Schutz rückwirkend. Der Versicherer kann dafür einen angemessenen Beitrag verlangen, und ohne Einigung über die Beitragshöhe entfällt der Schutz ebenfalls rückwirkend. Bis zur Einigung gilt der Schutz nur bis zu den im Versicherungsschein festgelegten Beträgen, und bestimmte Risiken sind von der Vorsorgeversicherung ganz ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind neue Risiken nach Vertragsabschluss sofort mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, ist im Umfang des bestehenden Vertrags sofort versichert.
Was passiert, wenn ich ein neues Risiko nicht rechtzeitig melde?
Nach Aufforderung des Versicherers muss das neue Risiko innerhalb eines Monats angezeigt werden. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Kann der Versicherer für ein neues Risiko einen zusätzlichen Beitrag verlangen?
Ja, der Versicherer darf für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag verlangen. Wird innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Einigung über die Beitragshöhe erzielt, entfällt der Schutz rückwirkend ab Entstehung des Risikos.
Für welche Risiken gilt die Vorsorgeversicherung nicht?
Sie gilt unter anderem nicht für zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, für Bahnen, für Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht, für Risiken unter einem Jahr Dauer sowie für betriebliche, berufliche, dienstliche und amtliche Tätigkeiten.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024