Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital Versicherung AG darf der Beitrag bestehender Verträge angepasst werden, wenn eine Überprüfung von Schaden- und Kostenentwicklung dies rechtfertigt und ein unabhängiger Treuhänder die Angemessenheit bestätigt. Änderungen zwischen minus fünf und fünf Prozent bleiben zunächst unberücksichtigt, Erhöhungen werden mindestens einen Monat vorher mitgeteilt und begründen ein Sonderkündigungsrecht.
Die Beiträge werden unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten und Gewinnansatz kalkuliert. Zu den Kosten zählen Courtagen, Verwaltungskosten, Schadenregulierungskosten und Rückversicherungsprämien.
Der Versicherer ist berechtigt, die Kalkulation für bestehende Verträge in angemessenen Zeiträumen zu überprüfen. Dabei ist neben der bisherigen Schadenentwicklung einer ausreichend großen Zahl von Risiken mit den gleichen Tarifmerkmalen auch die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung zu berücksichtigen. Lassen die Bestands- und Schadendaten des Versicherers keine ausreichend sichere Kalkulation zu, können übergeordnete Datenquellen herangezogen werden, zum Beispiel Daten des GDV.
Der Beitragssatz wird für Teile des Gesamtbestandes, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind, getrennt ermittelt. Dazu werden anerkannte mathematisch-statistische oder geografische Verfahren verwendet. Die sich aus der Neukalkulation ergebenden Beitragsanpassungen gelten ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge. Voraussetzung ist, dass ein unabhängiger Treuhänder die zugrundeliegenden Statistiken gemäß den anerkannten Grundsätzen der Versicherungstechnik überprüft und die Angemessenheit der Anpassung bestätigt hat.
Für die Berechnung des Anpassungsfaktors sind die jeweiligen Entwicklungen der Schaden- und Kostenlage seit der letzten Überprüfung maßgeblich.
Beitragsänderungen zwischen -5% und +5% werden nicht umgesetzt, sondern in der nachfolgenden Überprüfung berücksichtigt.
Beitragsreduzierungen von unter -5% gelten automatisch ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Beitragserhöhungen über +5% gelten ebenfalls ab diesem Zeitpunkt. Diese müssen jedoch nicht vollständig umgesetzt werden, sondern können auf zukünftige Perioden vorgetragen werden.
Die Beiträge dürfen nach der Anpassung nicht höher sein als die Beiträge für neu abzuschließende Verträge, sofern diese Tarife die gleichen Tarifmerkmale sowie den gleichen Deckungsumfang aufweisen.
Die Beitragsanpassungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Ergibt sich hieraus eine Beitragserhöhung, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Beitragserhöhung erfolgen.
Individuell vereinbarte Zuschläge oder tarifliche Nachlässe bleiben von der Tarifanpassung unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer kalkuliert die Beiträge auf Basis von Schadenaufwand, Kosten und einem Gewinnansatz und darf diese Kalkulation für bestehende Verträge in angemessenen Abständen überprüfen. Ergibt sich daraus eine Anpassung, gilt sie erst ab dem nächsten Versicherungsjahr und nur, wenn ein unabhängiger Treuhänder sie bestätigt hat. Kleine Änderungen zwischen -5% und +5% werden nicht sofort umgesetzt. Steigt der Beitrag, wird dies mindestens einen Monat vorher mitgeteilt, und der Versicherungsnehmer kann kündigen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt eine angepasste Beitragshöhe für meinen bestehenden Vertrag?
Die Beitragsanpassung gilt ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Voraussetzung ist, dass ein unabhängiger Treuhänder die zugrundeliegenden Statistiken überprüft und die Angemessenheit der Anpassung bestätigt hat.
Werden auch kleine Beitragsänderungen sofort umgesetzt?
Nein. Änderungen zwischen -5% und +5% werden nicht umgesetzt, sondern erst in der nachfolgenden Überprüfung berücksichtigt.
Kann ich kündigen, wenn mein Beitrag erhöht wird?
Ja. Bei einer Beitragserhöhung kann der Versicherungsnehmer den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung erfolgen.
Wann werde ich über eine Beitragsanpassung informiert?
Die Beitragsanpassungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024