Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital Versicherung AG sind bestimmte Einzelrisiken des privaten Hundehalters gesondert geregelt: Abgedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht bei Schäden durch Umwelteinwirkung, durch Abwässer sowie an gemieteten Wohn- und Privaträumen, wobei für diese Mietsachschäden eine eigene Versicherungssumme mit Jahreshöchstgrenze gilt.
In A1-6 wird der Versicherungsschutz für einzelne Risiken geregelt, außerdem deren Risikobegrenzungen und die für diese Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse.
Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen enthält, finden auch auf die hier geregelten Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung. Dazu gehören zum Beispiel die Leistungen der Versicherung oder die Allgemeinen Ausschlüsse.
Allgemeines Umweltrisiko
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässer) ausgebreitet haben.
Abwässer
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Abwässer. Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden)
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.
Die Versicherungssumme für Mietsachschäden ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein festgelegte Summe begrenzt. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache dieser Summe.
Was bedeutet das konkret?
Für einzelne besondere Risiken gelten eigene Regeln, ansonsten bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen bestehen. Abgedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht bei Schäden durch Umwelteinwirkung, durch Abwässer (bei Sachschäden nur häusliche Abwässer) sowie bei Schäden an gemieteten Wohn- und Privaträumen. Für solche Mietsachschäden gibt es eine eigene Versicherungssumme, die je Versicherungsfall begrenzt ist; im Versicherungsjahr wird höchstens das Doppelte dieser Summe geleistet.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Umwelteinwirkung mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung. Solche Schäden entstehen etwa durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben.
Gilt der Schutz bei Abwasserschäden für alle Abwässer?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch Abwässer. Bei Sachschäden gilt der Schutz jedoch ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
Welche Mietsachschäden sind versichert?
Versichert sind Mietsachschäden ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer gemieteten Sachen sowie alle daraus entstehenden Vermögensschäden.
Wie hoch ist die Leistung bei Mietsachschäden begrenzt?
Je Versicherungsfall gilt die im Versicherungsschein festgelegte Summe als Grenze. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt die Höchstersatzleistung das Doppelte dieser Summe.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024