Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital Versicherung AG muss der Versicherungsnehmer bei vereinbartem Lastschriftverfahren, Kreditkartenzahlung oder anderen Zahlungsdienstleistern wie PayPal, Amazon Pay oder Google Pay zum Fälligkeitstermin für ausreichende Deckung sorgen. Scheitert der Einzug ohne eigenes Verschulden, gilt die Zahlung nach einer Aufforderung in Textform noch als rechtzeitig – bei selbst verschuldeten Fehlversuchen darf der Versicherer das Zahlungsmandat kündigen und Bearbeitungsgebühren berechnen.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Diese Pflicht gilt entsprechend, wenn die Zahlung des Beitrags über Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister (PayPal, Amazon pay, Google pay, etc.) vereinbart wurde.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Fehlgeschlagener Einzugsversuch bei Lastschrift, Kreditkarte und anderen Zahlungsdienstleistern
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholten Einziehungsversuchs nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat bzw. die Vereinbarung über die Zahlung der Beiträge über eine Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister in Textform (z. B. E-Mail) zu kündigen.
Der Versicherer muss in der Kündigung darauf hinweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Bearbeitungsgebühren, die von Kreditinstituten, dem Kreditkartengeber oder dem sonstigen Zahlungsdienstleister für fehlgeschlagene Einzugsversuche erhoben werden, können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wer seinen Beitrag per Lastschrift, Kreditkarte oder einen Zahlungsdienstleister zahlt, muss zum Fälligkeitstermin für genügend Deckung sorgen. Klappt der Einzug ohne eigenes Verschulden nicht, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Aufforderung in Textform erfolgt. Ist der Versicherungsnehmer dagegen selbst für den gescheiterten Einzug verantwortlich, darf der Versicherer das Zahlungsmandat kündigen und die Beiträge müssen künftig selbst überwiesen werden. Zusätzlich können angefallene Bearbeitungsgebühren weiterberechnet werden.
Häufige Fragen
Worauf muss ich beim Lastschriftverfahren achten?
Bei vereinbartem Lastschriftverfahren muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen. Das Gleiche gilt bei Zahlung per Kreditkarte oder über einen anderen Zahlungsdienstleister wie PayPal, Amazon Pay oder Google Pay.
Was passiert, wenn der Beitrag ohne mein Verschulden nicht eingezogen werden konnte?
Dann gilt die Zahlung noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. per E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Darf der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen?
Ja. Wenn der Versicherungsnehmer zu vertreten hat, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholten Einziehungsversuchs nicht eingezogen werden können, darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat bzw. die Zahlungsvereinbarung über Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister in Textform kündigen. Danach muss der Versicherungsnehmer den ausstehenden und zukünftige Beiträge selbst übermitteln.
Muss ich Gebühren für fehlgeschlagene Einzüge tragen?
Ja. Bearbeitungsgebühren, die Kreditinstitute, der Kreditkartengeber oder der sonstige Zahlungsdienstleister für fehlgeschlagene Einzugsversuche erheben, können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024