Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital Versicherung AG sind Sachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen und Inventar in Hotels, gemieteten Ferienwohnungen und Ferienhäusern sowie in fest installierten Wohnwagen und Campingcontainern je Versicherungsfall bis zu einer Höhe von 50.000 EUR mitversichert.
Diese Regelung erweitert den Versicherungsschutz für Mietsachschäden.
Versicherungsschutz besteht für Sachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen und am Inventar in:
- Hotels
- gemieteten Ferienwohnungen und Ferienhäusern
- fest installierten Wohnwagen
- Campingcontainern
Der Versicherungsschutz besteht je Versicherungsfall bis zur Höhe von 50.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Beschädigt der Hund die bewegliche Einrichtung oder das Inventar in einem Hotel, einer gemieteten Ferienwohnung oder einem Ferienhaus, in einem fest installierten Wohnwagen oder einem Campingcontainer, greift der Versicherungsschutz. Pro Versicherungsfall wird dabei bis zu einem Betrag von 50.000 EUR geleistet.
Häufige Fragen
Sind Schäden am Inventar einer gemieteten Ferienwohnung mitversichert?
Ja. Sachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen und am Inventar in gemieteten Ferienwohnungen und Ferienhäusern sind mitversichert.
Bis zu welchem Betrag besteht Versicherungsschutz für diese Mietsachschäden?
Der Versicherungsschutz besteht je Versicherungsfall bis zur Höhe von 50.000 EUR.
Gilt der Schutz auch in Hotels und bei Campingcontainern?
Ja. Erfasst sind Sachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen und Inventar in Hotels, gemieteten Ferienwohnungen und Ferienhäusern, fest installierten Wohnwagen und Campingcontainern.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024