Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital Versicherung AG ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers mitversichert, wenn sich das versicherte Risiko erhöht oder erweitert – etwa durch neue oder geänderte Rechtsvorschriften. Ausgenommen bleiben versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge sowie Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. Bei gesetzlich bedingten Erhöhungen kann der Versicherer das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in den folgenden Fällen:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. Dieser Versicherungsschutz gilt jedoch nicht:
- für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
- für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Versichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt ausgeübt wird, zu dem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Fälle, in denen das versicherte Risiko größer wird oder sich erweitert. Nicht mitversichert sind dabei versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge und Risiken, die einer Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. Wächst das Risiko durch geänderte oder neue Gesetze, darf der Versicherer den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Dieses Kündigungsrecht endet, wenn es nicht binnen eines Monats nach Kenntnis der Erhöhung genutzt wird.
Häufige Fragen
Sind auch spätere Erhöhungen oder Erweiterungen des Risikos mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos ist mitversichert – allerdings mit bestimmten Ausnahmen.
Welche Risiken sind von diesem Versicherungsschutz ausgenommen?
Ausgenommen sind Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was passiert, wenn sich das Risiko durch neue Gesetze erhöht?
Erhöht sich das versicherte Risiko durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften, ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Wie lange kann der Versicherer nach einer gesetzlich bedingten Risikoerhöhung kündigen?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt ausgeübt wird, zu dem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024