Nach einem unmittelbaren Wechsel der Hundehaftpflicht zur Neodigital Versicherung AG in Kooperation mit der Alte Oldenburger springt der neue Versicherer ein, wenn ein Schadenereignis eintritt, dessen genauer Zeitpunkt sich nicht bestimmen lässt – selbst nicht durch ein Gutachten. Lässt sich der Zeitpunkt des Schadeneintritts dagegen klar feststellen, leistet der Versicherer, in dessen Vertragslaufzeit der Schaden fällt.
Wird der Versicherungsnehmer nach dem unmittelbaren Wechsel der Haftpflichtversicherung zu uns als Nachversicherer wegen eines Schadenereignisses in Anspruch genommen, dessen genauen Eintrittszeitpunkt er auch durch ein Gutachten nicht bestimmen kann, dann gilt Folgendes: Wir als Nachversicherer sind ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bei uns bestehenden Vertrages für die Entschädigungsleistung eintrittspflichtig.
Lässt sich der Zeitpunkt des Schadeneintritts im Rahmen der Ermittlungen jedoch klar feststellen, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie unmittelbar zu diesem Versicherer wechseln und danach für einen Schaden in Anspruch genommen werden, kommt es darauf an, ob sich der genaue Zeitpunkt des Schadens klären lässt. Ist der Zeitpunkt nicht bestimmbar – auch nicht mit einem Gutachten –, leistet der neue Versicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang seines Vertrages. Kann der Zeitpunkt dagegen eindeutig festgestellt werden, zahlt der Versicherer, in dessen Vertragslaufzeit der Schaden fällt.
Häufige Fragen
Wer zahlt nach einem Versichererwechsel, wenn der Schadenzeitpunkt unklar bleibt?
Kann der genaue Eintrittszeitpunkt des Schadenereignisses auch durch ein Gutachten nicht bestimmt werden, ist der Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bei ihm bestehenden Vertrages für die Entschädigungsleistung eintrittspflichtig.
Was gilt, wenn sich der Zeitpunkt des Schadeneintritts eindeutig feststellen lässt?
Lässt sich der Zeitpunkt des Schadeneintritts im Rahmen der Ermittlungen klar feststellen, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Ab wann greift der Schutz beim neuen Versicherer bei unklarem Schadenzeitpunkt?
Bei unbestimmbarem Eintrittszeitpunkt ist der Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bei ihm bestehenden Vertrages eintrittspflichtig.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024