Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital Versicherung AG sind auch die Familienangehörigen und weitere Personen mitversichert, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben – und zwar in ihrer Rolle als Hüter, Mithalter und Miteigentümer des Hundes.
Zusätzlich zum bereits versicherten Personenkreis besteht Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht folgender Personen, sofern sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben:
- die Familienangehörigen des Versicherungsnehmers
- alle sonstigen Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben
Dieser Versicherungsschutz gilt für die genannten Personen in ihrer Eigenschaft als Hüter, Mithalter und Miteigentümer.
Die übrigen Regelungen bleiben unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch auf seine Familienangehörigen und weitere Personen, die mit ihm zusammen in einem Haushalt leben. Voraussetzung ist, dass diese Personen den Hund hüten, als Mithalter fungieren oder Miteigentümer sind. So sind auch Mitbewohner abgesichert, wenn sie in dieser Rolle für den Hund verantwortlich sind.
Häufige Fragen
Sind auch meine Familienangehörigen über die Hundehaftpflicht abgesichert?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Familienangehörigen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, wenn sie als Hüter, Mithalter oder Miteigentümer auftreten.
Gilt der Schutz auch für andere Personen im Haushalt, die nicht zur Familie gehören?
Ja, auch alle sonstigen Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, sind in ihrer Eigenschaft als Hüter, Mithalter und Miteigentümer mitversichert.
In welcher Rolle sind die mitversicherten Personen geschützt?
Der Schutz gilt für diese Personen in ihrer Eigenschaft als Hüter, Mithalter und Miteigentümer.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024