Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital Versicherung AG darf der Freistellungsanspruch vor seiner endgültigen Feststellung nicht ohne Zustimmung des Versicherers abgetreten oder verpfändet werden; erlaubt bleibt allein die Abtretung an den geschädigten Dritten.
Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung nicht ohne Zustimmung des Versicherers abgetreten werden. Er darf in diesem Fall auch nicht verpfändet werden.
Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.
Was bedeutet das konkret?
Solange der Freistellungsanspruch noch nicht endgültig festgestellt ist, darf er nicht ohne Zustimmung des Versicherers an jemanden abgetreten oder verpfändet werden. Eine Ausnahme gilt jedoch: An den geschädigten Dritten darf der Anspruch abgetreten werden.
Häufige Fragen
Darf ich meinen Freistellungsanspruch einfach an eine andere Person übertragen?
Vor der endgültigen Feststellung des Anspruchs ist eine Abtretung nur mit Zustimmung des Versicherers zulässig. Ohne diese Zustimmung ist die Übertragung nicht erlaubt.
Kann der Freistellungsanspruch als Sicherheit verpfändet werden?
Vor der endgültigen Feststellung darf der Anspruch ohne Zustimmung des Versicherers nicht verpfändet werden.
Gibt es eine Ausnahme vom Abtretungsverbot?
Ja, die Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024