Wer mit seinem Hund im Ausland unterwegs ist und dort per behördlicher Anordnung eine Kaution hinterlegen muss, erhält bei der Alte Oldenburger / Neodigital Versicherung AG in der Hundehaftpflicht einen Vorschuss bis 100.000 EUR, sofern die Kaution der Sicherstellung von Leistungen aus der versicherten gesetzlichen Haftpflicht dient. Der Betrag wird auf eine spätere Schadenersatzzahlung angerechnet – überschießende oder zweckfremd einbehaltene Beträge müssen zurückgezahlt werden.
Diese Regelung erweitert die Bestimmungen zur Kautionsleistung im Ausland.
Muss eine versicherte Person aufgrund einer behördlichen Anordnung eine Kaution hinterlegen, um Leistungen aus der über diesen Vertrag versicherten gesetzlichen Haftpflicht sicherzustellen, stellen wir Ihnen den erforderlichen Betrag zur Verfügung – bis zu einer Höhe von 100.000 EUR.
Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet.
Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, sind Sie verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt in folgenden Fällen:
- Die Kaution wird als Strafe einbehalten.
- Die Kaution wird als Geldbuße einbehalten.
- Die Kaution wird zur Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten.
- Die Kaution ist verfallen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Behörde von einer versicherten Person eine Kaution verlangt, um Ansprüche aus der versicherten Hundehaftpflicht abzusichern, springt der Versicherer mit dem nötigen Betrag ein – höchstens jedoch bis 100.000 EUR. Diese Zahlung wird später mit einer fälligen Schadenersatzleistung verrechnet. Übersteigt die Kaution den tatsächlichen Schadenersatz oder wird sie als Strafe, Geldbuße, für nicht versicherte Forderungen einbehalten oder verfällt sie, muss der zu viel gezahlte Betrag zurückerstattet werden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Betrag, den der Versicherer für eine Kaution im Ausland bereitstellt?
Der Versicherer stellt den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung.
Was passiert, wenn die hinterlegte Kaution höher ist als der Schadenersatz?
Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, muss der Versicherungsnehmer den Differenzbetrag zurückzahlen.
Muss ich die Kaution auch zurückzahlen, wenn sie als Strafe einbehalten wird?
Ja. Die Rückzahlungspflicht gilt auch, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder wenn sie verfallen ist.
Wird die gestellte Kaution auf spätere Leistungen angerechnet?
Ja, der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024