Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger / Neodigital Versicherung AG ist auch die gesetzliche Haftpflicht eines nicht gewerbsmäßig tätigen Hundehüters mitversichert. Für mitversicherte Personen gelten grundsätzlich dieselben Vertragsbestimmungen wie für den Versicherungsnehmer, wobei Risikobegrenzungen und Ausschlüsse für alle Versicherten gemeinsam wirken und die Rechte aus dem Vertrag allein der Versicherungsnehmer ausüben darf.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Hundehüters in dieser Eigenschaft.
Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Es kommt nicht darauf an, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person vorliegen. In beiden Fällen entfällt der Versicherungsschutz sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen.
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf einen Hundehüter, der die Aufgabe nicht gewerbsmäßig ausübt. Für mitversicherte Personen gelten dieselben Vertragsregeln wie für den Versicherungsnehmer, mit einer Ausnahme bei der Vorsorgeversicherung. Liegen Gründe für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse vor, entfällt der Schutz für alle Versicherten gemeinsam. Ausüben darf die Vertragsrechte nur der Versicherungsnehmer, während die Obliegenheiten alle Versicherten erfüllen müssen.
Häufige Fragen
Ist ein Hundehüter über die Versicherung abgesichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Hundehüters in dieser Eigenschaft.
Gelten für mitversicherte Personen die gleichen Regeln wie für den Versicherungsnehmer?
Grundsätzlich ja: Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. Eine Ausnahme gilt bei der Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Was passiert, wenn ein Ausschlussgrund nur bei einer mitversicherten Person vorliegt?
Dann entfällt der Versicherungsschutz sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen. Es kommt nicht darauf an, in wessen Person die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse vorliegen.
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind jedoch sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Balance 2024