Bei einer Entbindung bietet die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG im Rahmen des Krankenzusatzschutzes die Möglichkeit, statt der Kostenerstattung oder des Krankenhaustagegeldes eine feste Pauschalleistung zu wählen. Diese Entbindungspauschale ist mit einem festen Betrag von 512 EUR beziffert und stellt eine wählbare Alternative dar.
Für eine Entbindung kann anstelle der Kostenerstattung oder des Krankenhaustagegeldes eine Pauschalleistung gewählt werden.
Die Entbindungspauschale beträgt 512,– EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wer entbindet, hat die Wahl: Statt einer Erstattung der Kosten oder eines Krankenhaustagegeldes kann eine feste Pauschale in Anspruch genommen werden. Diese Entbindungspauschale ist auf einen festen Betrag von 512 EUR festgelegt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entbindungspauschale?
Die Entbindungspauschale beträgt 512 EUR.
Muss ich mich zwischen Pauschale und Kostenerstattung entscheiden?
Ja, die Pauschalleistung kann nur anstelle der Kostenerstattung oder des Krankenhaustagegeldes gewählt werden.
Kann ich bei einer Entbindung statt der Kostenerstattung eine feste Summe erhalten?
Ja, für eine Entbindung kann anstelle der Kostenerstattung oder des Krankenhaustagegeldes eine Pauschalleistung gewählt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Stationär-K50 2017