Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG erhalten Versicherte im Rahmen der Krankenzusatz-Versicherung ein Krankenhaustagegeld, wenn sie bei einem Krankenhausaufenthalt bestimmte Leistungen nicht gesondert berechnen oder nicht in Anspruch nehmen. Werden ärztliche Leistungen nicht gesondert berechnet, gibt es 32 EUR, bei Unterbringung in der Allgemeinen Pflegeklasse 16 EUR – zusätzlich zur tariflichen Kostenerstattung.
Werden bei einem Krankenhausaufenthalt ärztliche Leistungen oder Unterbringung und Verpflegung nicht im versicherten Rahmen gesondert berechnet oder in Anspruch genommen, wird neben der tariflichen Kostenerstattung ein Krankenhaustagegeld gezahlt. Es gelten folgende Beträge:
- für nicht gesondert berechnete ärztliche Leistungen 32,– EUR
- bei Unterbringung in der Allgemeinen Pflegeklasse 16,– EUR
Was bedeutet das konkret?
Wenn im Krankenhaus bestimmte versicherte Leistungen nicht gesondert abgerechnet oder gar nicht genutzt werden, gibt es als Ausgleich ein Krankenhaustagegeld – zusätzlich zur normalen Kostenerstattung. Für nicht gesondert berechnete ärztliche Leistungen werden 32 EUR gezahlt, für die Unterbringung in der Allgemeinen Pflegeklasse 16 EUR.
Häufige Fragen
Wann wird das Krankenhaustagegeld statt einer Kostenerstattung gezahlt?
Es wird gezahlt, wenn bei einem Krankenhausaufenthalt ärztliche Leistungen oder Unterbringung und Verpflegung nicht im versicherten Rahmen gesondert berechnet oder in Anspruch genommen werden. Das Tagegeld gibt es zusätzlich zur tariflichen Kostenerstattung.
Wie hoch ist das Krankenhaustagegeld?
Für nicht gesondert berechnete ärztliche Leistungen werden 32,– EUR gezahlt und bei Unterbringung in der Allgemeinen Pflegeklasse 16,– EUR.
Wird das Tagegeld anstelle der Kostenerstattung gezahlt?
Nein, das Krankenhaustagegeld wird neben der tariflichen Kostenerstattung gezahlt.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Stationär-K50 2017