Bei der Krankenzusatzversicherung der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG bestimmt sich die monatliche Beitragsrate nach dem erreichten Alter, also der Differenz zwischen Beginn- und Geburtsjahr der versicherten Person. Erwachsene mit substitutiver privater Krankenversicherung zahlen zusätzlich den gesetzlichen Zuschlag in Höhe von 10 Prozent der Bruttoprämie bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 60. Lebensjahr vollenden.
Die monatliche Beitragsrate laut Beitragsübersichtsblatt richtet sich nach dem erreichten Alter. Maßgeblich ist die Differenz zwischen Beginn- und Geburtsjahr der versicherten Person.
Zusätzlich zur tariflichen monatlichen Beitragsrate haben Erwachsene den gesetzlichen Zuschlag VAG zu entrichten. Dies gilt, sofern bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen eine substitutive Krankenversicherung besteht.
Der Zuschlag beträgt 10 % der Bruttoprämie. Er wird bis zum Ende des Kalenderjahres erhoben, in dem die versicherte Person ihr 60. Lebensjahr vollendet.
Ändern sich die Tarifbeiträge, ändert sich auch der gesetzliche Zuschlag entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Wie hoch der monatliche Beitrag ausfällt, hängt vom Alter der versicherten Person ab, das sich aus der Differenz zwischen Beginn- und Geburtsjahr ergibt. Erwachsene, die zugleich eine substitutive private Krankenversicherung haben, zahlen zusätzlich einen gesetzlichen Zuschlag von 10 % der Bruttoprämie. Dieser Zuschlag wird nur bis zum Ende des Jahres erhoben, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird. Ändern sich die Tarifbeiträge, verändert sich der Zuschlag entsprechend mit.
Häufige Fragen
Wonach richtet sich die Höhe meines monatlichen Beitrags?
Die monatliche Beitragsrate richtet sich nach dem erreichten Alter. Maßgeblich ist die Differenz zwischen Beginn- und Geburtsjahr der versicherten Person.
Wer muss den gesetzlichen Zuschlag VAG zahlen?
Den gesetzlichen Zuschlag VAG entrichten Erwachsene zusätzlich zur tariflichen Beitragsrate, sofern bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen eine substitutive Krankenversicherung besteht.
Wie hoch ist der gesetzliche Zuschlag und wie lange wird er erhoben?
Der Zuschlag beträgt 10 % der Bruttoprämie. Er wird bis zum Ende des Kalenderjahres erhoben, in dem die versicherte Person ihr 60. Lebensjahr vollendet.
Was passiert mit dem Zuschlag, wenn sich die Tarifbeiträge ändern?
Bei einer Änderung der Tarifbeiträge ändert sich der gesetzliche Zuschlag entsprechend.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Stationär-K50 2017