Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG endet die Krankenzusatzversicherung nach dem Optionstarif für eine versicherte Person unter anderem mit Ausübung des Optionsrechts, mit Ablauf des Versicherungsjahres nach zehn Jahren Höchstversicherungsdauer, mit Vollendung des 39. Lebensjahres oder wenn die Voraussetzungen zur Versicherungsfähigkeit wegfallen. Wird das Optionsrecht nicht innerhalb der Zwei-Monats-Frist genutzt, erlöschen alle daraus erworbenen Rechte.
Die Versicherung endet für eine versicherte Person in folgenden Fällen:
- mit Ausübung des Optionsrechts oder
- mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die Höchstversicherungsdauer von 10 Jahren erreicht ist, oder
- mit Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person das 39. Lebensjahr vollendet, oder
- mit Wegfall der Voraussetzungen zur Versicherungsfähigkeit.
Wird das Optionsrecht nicht innerhalb der gesetzten Frist von zwei Monaten ausgeübt, endet die Versicherung. Alle daraus erworbenen Rechte erlöschen.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung läuft nur bis zu bestimmten Zeitpunkten oder Ereignissen. Sie endet, sobald das Optionsrecht ausgeübt wird, nach zehn Jahren Höchstversicherungsdauer, spätestens am Ende des Monats, in dem die versicherte Person 39 Jahre alt wird, oder wenn die Voraussetzungen zur Versicherungsfähigkeit nicht mehr erfüllt sind. Wer das Optionsrecht nicht innerhalb von zwei Monaten nutzt, verliert die Versicherung und alle daraus erworbenen Rechte.
Häufige Fragen
Wann endet die Versicherung nach diesem Optionstarif?
Sie endet mit Ausübung des Optionsrechts, mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die Höchstversicherungsdauer von 10 Jahren erreicht ist, mit Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person das 39. Lebensjahr vollendet, oder mit Wegfall der Voraussetzungen zur Versicherungsfähigkeit.
Was passiert, wenn ich das Optionsrecht nicht rechtzeitig ausübe?
Wird das Optionsrecht nicht innerhalb der gesetzten Frist von zwei Monaten ausgeübt, endet die Versicherung und alle daraus erworbenen Rechte erlöschen.
Wie lange gilt die Höchstversicherungsdauer?
Die Höchstversicherungsdauer beträgt 10 Jahre. Die Versicherung endet mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem diese Dauer erreicht ist.
Bis zu welchem Alter besteht die Versicherung?
Die Versicherung endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person das 39. Lebensjahr vollendet.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Optionstarif-OTB 2024