Mit dem Optionsrecht der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG in der Krankenzusatzversicherung kann der Versicherungsnehmer zu festgelegten Zeitpunkten für die versicherte Person eine beihilfekonforme Krankheitskostenversicherung abschließen – ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten. Wählbar sind mehrere Beihilfetarife samt Beihilfeergänzung sowie ergänzend Krankenhaustagegeld, Kur- und Sanatoriumsleistungen und die private Pflegepflichtversicherung, wobei der Beitrag nach dem erreichten Eintrittsalter berechnet wird.
Der Versicherungsnehmer hat zu den festgelegten Zeitpunkten das Recht, für die versicherte Person eine beihilfekonforme Krankheitskostenversicherung abzuschließen. Das Optionsrecht gilt für die Beihilfetarife A-Beihilfe, Z-Beihilfe, K 30-Beihilfe, K 50-Beihilfe und K/S der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG einschließlich des Beihilfeergänzungstarifs BET Plus. Voraussetzung ist, dass Versicherungsfähigkeit besteht.
Gleichzeitig können in Verbindung mit der beihilfekonformen Krankheitskostenversicherung abgeschlossen werden:
- eine Krankenhaustagegeldversicherung nach Tarif KHT zur Deckung der bestehenden stationären Abzugsbeträge
- ein Ergänzungstarif für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen nach Tarif KUR (maximaler Tagessatz 150 EUR)
- die private Pflegepflichtversicherung nach Tarifstufe PVB
Der Abschluss erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten.
Versicherungszeiten im Tarif OTB werden nicht auf eine in Abhängigkeit von der Versicherungsdauer gestaffelte Tarifleistung (z. B. Zahnstaffel) angerechnet. Der Zeitraum einer gestaffelten Tarifleistung beginnt mit der Ausübung des Optionsrechts.
Besondere Vereinbarungen wie Risikozuschläge und/oder Leistungsausschlüsse, die bei Abschluss des Tarifs OTB vereinbart worden sind, werden für die im Rahmen des Optionsrechts gewählten Tarife wirksam.
Der Beitrag der gewählten Tarife richtet sich nach dem erreichten Eintrittsalter der versicherten Person zum Zeitpunkt der Ausübung der Option zuzüglich gegebenenfalls vereinbarter Risikozuschläge.
Ein Anspruch auf Kranken- oder Pflegeversicherungsleistungen besteht nach Tarif OTB nicht.
Was bedeutet das konkret?
Das Optionsrecht erlaubt es dem Versicherungsnehmer, zu festgelegten Zeitpunkten für die versicherte Person in bestimmte beihilfekonforme Tarife zu wechseln – ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung nötig ist und ohne Wartezeiten. Ergänzend können Krankenhaustagegeld, ein Kur- und Sanatoriumstarif sowie die private Pflegepflichtversicherung abgeschlossen werden. Bereits vereinbarte Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse aus dem Tarif OTB gelten für die neu gewählten Tarife weiter, und der Beitrag richtet sich nach dem dann erreichten Eintrittsalter. Aus dem Tarif OTB selbst besteht kein Anspruch auf Kranken- oder Pflegeversicherungsleistungen.
Häufige Fragen
Muss man bei Ausübung des Optionsrechts erneut Gesundheitsfragen beantworten?
Nein. Der Abschluss der beihilfekonformen Krankheitskostenversicherung erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten.
Welche Tarife können über das Optionsrecht abgeschlossen werden?
Wählbar sind die Beihilfetarife A-Beihilfe, Z-Beihilfe, K 30-Beihilfe, K 50-Beihilfe und K/S einschließlich des Beihilfeergänzungstarifs BET Plus. Ergänzend können eine Krankenhaustagegeldversicherung nach Tarif KHT, ein Ergänzungstarif für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen nach Tarif KUR (maximaler Tagessatz 150 EUR) sowie die private Pflegepflichtversicherung nach Tarifstufe PVB abgeschlossen werden.
Wie wird der Beitrag der neu gewählten Tarife berechnet?
Der Beitrag richtet sich nach dem erreichten Eintrittsalter der versicherten Person zum Zeitpunkt der Ausübung der Option, zuzüglich gegebenenfalls vereinbarter Risikozuschläge.
Gelten Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse aus dem Tarif OTB weiter?
Ja. Besondere Vereinbarungen wie Risikozuschläge und/oder Leistungsausschlüsse, die beim Abschluss des Tarifs OTB vereinbart wurden, werden für die im Rahmen des Optionsrechts gewählten Tarife wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Optionstarif-OTB 2024