Die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG regelt in ihrem Krankenzusatz, wer den Tarif abschließen kann: versicherungsfähig sind Beamtenanwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf sowie Studenten und Hochschulabsolventen mit dem Berufsziel Beamtenlaufbahn, jeweils solange sie das 37. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine Absicherung in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung besteht.
Versicherungsfähig sind die nachstehend aufgeführten Personen, sofern sie bei Abschluss des Tarifs das 37. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
- Personen, die sich in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf (Beamtenanwärter) befinden
- Studenten und Absolventen von Hochschulen, deren berufliches Ziel eine Beamtenlaufbahn ist
Für die unter den beiden Punkten genannten Personen muss eine Versicherung in der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestehen. Alternativ muss eine Krankheitskostenvollversicherung bei einem in Deutschland zugelassenen privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Diesen Tarif können Beamtenanwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf sowie Studenten und Hochschulabsolventen abschließen, die eine Beamtenlaufbahn anstreben. Voraussetzung ist, dass diese Personen bei Abschluss noch keine 37 Jahre alt sind. Zusätzlich müssen sie entweder gesetzlich krankenversichert sein oder eine private Krankheitskostenvollversicherung in Deutschland haben.
Häufige Fragen
Wer kann diesen Tarif abschließen?
Abschließen können Beamtenanwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf sowie Studenten und Absolventen von Hochschulen, deren berufliches Ziel eine Beamtenlaufbahn ist.
Gibt es eine Altersgrenze für den Abschluss?
Ja. Die Person darf bei Abschluss des Tarifs das 37. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Welche Krankenversicherung muss zusätzlich bestehen?
Es muss entweder eine Versicherung in der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder eine Krankheitskostenvollversicherung bei einem in Deutschland zugelassenen privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Optionstarif-OTB 2024