Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG im Bereich Krankenzusatz kann die versicherte Person das vereinbarte Optionsrecht nutzen, sobald sie in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen wird. Bestimmte Personengruppen dürfen es zusätzlich schon bei der Ernennung zum Beamten auf Widerruf ausüben. Für den Antrag gilt eine Frist von zwei Monaten nach dem jeweiligen Ereignis, und ein Nachweis über die Verbeamtung ist erforderlich.
Das beschriebene Optionsrecht kann ausgeübt werden, wenn die versicherte Person in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen wird.
Versicherte Personen nach der genannten Personengruppe haben zusätzlich die Möglichkeit, das Optionsrecht zu dem Zeitpunkt auszuüben, zu dem sie zum Beamten auf Widerruf ernannt werden.
Die gewünschten Tarife müssen spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt eines der vorgenannten Ereignisse beantragt werden. Sie beginnen im unmittelbaren Anschluss an das Ereignis.
Der Nachweis über die Verbeamtung ist dem Antrag auf die beihilfekonforme Krankheitskostenversicherung beizufügen.
Was bedeutet das konkret?
Das Optionsrecht lässt sich nutzen, sobald die versicherte Person in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen wird. Eine bestimmte Personengruppe darf es außerdem schon bei der Ernennung zum Beamten auf Widerruf ausüben. In beiden Fällen müssen die gewünschten Tarife innerhalb von zwei Monaten nach dem Ereignis beantragt werden und beginnen direkt danach. Dem Antrag ist ein Nachweis über die Verbeamtung beizulegen.
Häufige Fragen
Wann kann das Optionsrecht ausgeübt werden?
Es kann ausgeübt werden, wenn die versicherte Person in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen wird. Eine bestimmte Personengruppe kann es zusätzlich bereits bei der Ernennung zum Beamten auf Widerruf nutzen.
Welche Frist gilt für den Antrag der gewünschten Tarife?
Die gewünschten Tarife müssen spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses beantragt werden.
Wann beginnt der Versicherungsschutz nach Ausübung des Optionsrechts?
Die Tarife beginnen im unmittelbaren Anschluss an das Ereignis.
Welcher Nachweis muss dem Antrag beigefügt werden?
Dem Antrag auf die beihilfekonforme Krankheitskostenversicherung ist der Nachweis über die Verbeamtung beizufügen.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenzusatzversicherung Optionstarif-OTB 2024