Wer bei der ALTE OLDENBURGER in der Krankenvoll ein Krankentagegeld von mindestens 30 EUR versichert hat, bekommt mindestens alle drei Jahre die Möglichkeit, das vereinbarte Krankentagegeld zu erhöhen – orientiert an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung und ohne dass das Tagegeld das durchschnittliche Nettoeinkommen übersteigen darf. Gehaltsempfänger können auch außerhalb des Dreijahreszeitraums auf Antrag anpassen; wer zweimal in Folge nicht teilnimmt, verliert ohne triftigen Grund den Anspruch auf künftige Anpassungen.
Der Versicherer bietet den Versicherungsnehmern mindestens alle 3 Jahre Gelegenheit, in den Krankentagegeldtarifen mit einem versicherten Krankentagegeld von mindestens 30,– EUR das vereinbarte Krankentagegeld zu erhöhen. Zugrunde gelegt wird dabei die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Anpassung (Erhöhung) kann nur auf einem Formular des Versicherers beantragt werden. Dieses Formular nennt dem Versicherungsnehmer:
- die Höhe, bis zu der das Krankentagegeld angepasst werden kann,
- die Frist, innerhalb der der Antrag beim Versicherer eingehen muss,
- sowie den Zeitpunkt, zu dem die Anpassung in Kraft tritt.
Wird eine darüber hinausgehende Erhöhung des Nettoeinkommens nachgewiesen, erfolgt diese Anpassung entsprechend der individuellen Entwicklung des Nettoeinkommens. Die Höhe des Krankentagegeldes darf das durchschnittliche Nettoeinkommen nicht übersteigen. Erlangt der Versicherer Kenntnis davon, dass das versicherte Krankentagegeld höher ist als das Nettoeinkommen, gelten die entsprechenden Bestimmungen der Musterbedingungen.
Nimmt der Versicherungsnehmer an 2 aufeinander folgenden Leistungsanpassungen nicht teil, ohne dass ein anerkannter Grund vorliegt, so erlischt der Anspruch auf künftige Leistungsanpassungen nach diesem Tarif. Eine erneute Teilnahme kann zugelassen werden, wenn ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand der zu versichernden Person vorgelegt wird.
Für Gehaltsempfänger in einem festen Arbeitsverhältnis wird auch außerhalb des Dreijahreszeitraumes bei einer Erhöhung des Nettoeinkommens auf Antrag des Versicherungsnehmers das vereinbarte Tagegeld im Rahmen des Tarifs KTO entsprechend angepasst. Der Tarif KTO umfasst die Tarifstufen KTO 6, KTO 13, KTO 26.
KTO
Die Bestimmungen für die Erhöhung des Versicherungsschutzes finden grundsätzlich Anwendung. Bisher vereinbarte Risikozuschläge werden im gleichen Verhältnis erhöht wie der Tarifbeitrag. Für den bisherigen Versicherungsschutz vereinbarte besondere Bedingungen gelten auch für den höheren Versicherungsschutz.
Für die Anpassung entfallen erneute Wartezeiten und eine erneute Risikoprüfung. Bei Anpassungen außerhalb des Dreijahreszeitraumes gilt dies jedoch nur dann, wenn
- der Antrag auf Anpassung spätestens innerhalb von 2 Monaten nach der Gehaltserhöhung gestellt wird und
- die prozentuale Krankentagegelderhöhung den prozentualen Anstieg des Nettogehalts nicht übersteigt.
Wirksam wird die Anpassung zu dem vom Versicherer vorgeschlagenen Zeitpunkt. Bei Anpassungen außerhalb des Dreijahreszeitraumes wird sie zu dem Monatsbeginn wirksam, der dem Antragseingang beim Versicherer folgt, frühestens jedoch zu Beginn des Monats, für den die Gehaltserhöhung gilt.
Laufende Versicherungsfälle werden durch die Anpassung nicht betroffen. Der Zeitpunkt der Erhöhung und die Veränderung des Einkommens sind auf Verlangen des Versicherers nachzuweisen.
Was bedeutet das konkret?
Mindestens alle drei Jahre darf das versicherte Krankentagegeld erhöht werden, sofern es mindestens 30 EUR beträgt; Maßstab ist die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, und beantragt wird die Erhöhung über ein Formular des Versicherers. Das Krankentagegeld darf dabei nie höher sein als das durchschnittliche Nettoeinkommen. Wer zweimal hintereinander ohne triftigen Grund nicht mitmacht, verliert den Anspruch auf künftige Anpassungen und kann nur mit ärztlichem Zeugnis wieder einsteigen. Gehaltsempfänger mit festem Arbeitsverhältnis können ihr Tagegeld auch zwischendurch anpassen, wenn sie den Antrag rechtzeitig stellen.
Häufige Fragen
Wie oft kann ich mein Krankentagegeld erhöhen?
Der Versicherer bietet mindestens alle 3 Jahre die Möglichkeit, das vereinbarte Krankentagegeld zu erhöhen, sofern ein Krankentagegeld von mindestens 30 EUR versichert ist.
Kann das Krankentagegeld höher sein als mein Einkommen?
Nein. Die Höhe des Krankentagegeldes darf das durchschnittliche Nettoeinkommen nicht übersteigen. Erlangt der Versicherer Kenntnis davon, dass das versicherte Krankentagegeld höher ist als das Nettoeinkommen, greifen die entsprechenden Regelungen der Musterbedingungen.
Was passiert, wenn ich mehrere Anpassungen nicht wahrnehme?
Wer an 2 aufeinander folgenden Leistungsanpassungen ohne anerkannten Grund nicht teilnimmt, verliert den Anspruch auf künftige Leistungsanpassungen. Eine erneute Teilnahme ist möglich, wenn ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand vorgelegt wird.
Kann ich als Angestellter auch zwischendurch anpassen?
Ja. Gehaltsempfänger in einem festen Arbeitsverhältnis können bei einer Erhöhung des Nettoeinkommens auch außerhalb des Dreijahreszeitraumes auf Antrag anpassen. Wartezeiten und Risikoprüfung entfallen dann nur, wenn der Antrag spätestens innerhalb von 2 Monaten nach der Gehaltserhöhung gestellt wird und die prozentuale Erhöhung den Anstieg des Nettogehalts nicht übersteigt.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Krankentagegeld-KTO 2010