Bei der Krankenvollversicherung der ALTE OLDENBURGER bestimmt sich die monatliche Beitragsrate für das Krankentagegeld nach dem erreichten Alter der versicherten Person. Ausschlaggebend ist dabei die Differenz zwischen dem Beginnjahr und dem Geburtsjahr, sodass sich der Beitrag je 5,– EUR Krankentagegeld aus dieser Altersberechnung ergibt.
Die monatliche Beitragsrate (Beitragsübersichtsblatt) richtet sich nach dem erreichten Alter. Maßgeblich ist dabei die Differenz zwischen dem Beginnjahr und dem Geburtsjahr der versicherten Person.
Was bedeutet das konkret?
Wie hoch der monatliche Beitrag für das Krankentagegeld ausfällt, hängt vom erreichten Alter der versicherten Person ab. Dieses Alter ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Beginnjahr und dem Geburtsjahr.
Häufige Fragen
Wovon hängt die Höhe der monatlichen Beitragsrate ab?
Die monatliche Beitragsrate richtet sich nach dem erreichten Alter der versicherten Person.
Wie wird das maßgebliche Alter für den Beitrag ermittelt?
Maßgeblich ist die Differenz zwischen dem Beginnjahr und dem Geburtsjahr der versicherten Person.
Wo findet sich die monatliche Beitragsrate?
Die monatliche Beitragsrate ist im Beitragsübersichtsblatt aufgeführt.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Krankentagegeld-KTO 2010