Bei der ALTE OLDENBURGER Krankenvollversicherung sichert das Krankentagegeld den Verdienstausfall bei vorübergehender eitsunfähigkeit ab: Gezahlt wird ohne zeitliche Höchstgrenze bis zum Ende eitsunfähigkeit, mindestens 5 Euro und höchstens bis zur Höhe des durchschnittlichen Nettoeinkommens. Je nach gewählter Tarifstufe beginnt die Leistung nach einer Karenzzeit von 42, 91 oder 182 leistungsfreien Tagen.
Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit
Das tarifliche Krankentagegeld wird ohne zeitliche Höchstgrenze gezahlt. Die Zahlung läuft bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit.
Das Krankentagegeld beträgt mindestens 5,– EUR. Es kann mehrfach versichert werden. Dabei darf das durchschnittliche Nettoeinkommen jedoch nicht überschritten werden.
Der Anspruch auf Zahlung des versicherten Krankentagegeldes beginnt nach Ablauf einer bestimmten Anzahl leistungsfreier Tage (Karenzzeit). Diese Frist wird ab dem Beginn der völligen Arbeitsunfähigkeit gerechnet und richtet sich nach der Tarifstufe:
- Tarifstufe KTO 6: nach Ablauf von 42 leistungsfreien Tagen
- Tarifstufe KTO 13: nach Ablauf von 91 leistungsfreien Tagen
- Tarifstufe KTO 26: nach Ablauf von 182 leistungsfreien Tagen
Was bedeutet das konkret?
Wer arbeitsunfähig wird, erhält ein Krankentagegeld, das den Verdienstausfall abfedert. Die Zahlung setzt allerdings erst nach einer Karenzzeit ein, deren Länge von der gewählten Tarifstufe abhängt. Danach wird das Geld ohne feste zeitliche Obergrenze gezahlt, bis die Arbeitsunfähigkeit endet. Der Tagessatz beträgt mindestens 5 Euro und darf zusammengerechnet das durchschnittliche Nettoeinkommen nicht übersteigen.
Häufige Fragen
Wie lange wird das Krankentagegeld gezahlt?
Es wird ohne zeitliche Höchstgrenze gezahlt, und zwar bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit.
Ab wann besteht Anspruch auf das Krankentagegeld?
Der Anspruch beginnt nach Ablauf einer Karenzzeit, die ab Beginn der völligen Arbeitsunfähigkeit gerechnet wird: 42 leistungsfreie Tage bei KTO 6, 91 Tage bei KTO 13 und 182 Tage bei KTO 26.
Gibt es einen Mindestbetrag für das Krankentagegeld?
Ja, das Krankentagegeld beträgt mindestens 5,– EUR. Es kann mehrfach versichert werden, darf zusammengerechnet aber das durchschnittliche Nettoeinkommen nicht überschreiten.
Darf ich mehr Krankentagegeld versichern als mein Einkommen?
Nein. Das Krankentagegeld kann zwar mehrfach versichert werden, das durchschnittliche Nettoeinkommen darf dabei aber nicht überschritten werden.
Inhalte aus: Bedingungen Krankenvollversicherung Krankentagegeld-KTO 2010