Bei der Alte Oldenburger (Neodigital Versicherung AG) sind in der Hundehaftpflicht Risiken, die nach Vertragsabschluss neu entstehen, im Rahmen der Vorsorgeversicherung sofort im bestehenden Umfang mitversichert. Der Versicherungsnehmer muss ein neues Risiko nach Aufforderung des Versicherers innerhalb eines Monats anzeigen, sonst entfällt der Schutz rückwirkend. Der Versicherer darf einen angemessenen Beitrag verlangen, und für bestimmte Risiken – etwa aus zulassungspflichtigen Fahrzeugen oder beruflicher Tätigkeit – gilt die Vorsorgeversicherung nicht.
Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung über die Beitragshöhe auf den im Versicherungsschein festgelegten Betrag für Personen-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt.
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für:
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
- Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
- Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind;
- Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Neue Risiken, die erst nach Vertragsabschluss entstehen, sind im Rahmen des bestehenden Vertrags sofort mitversichert. Der Versicherungsnehmer muss ein solches Risiko nach Aufforderung des Versicherers innerhalb eines Monats anzeigen, sonst fällt der Schutz rückwirkend weg. Der Versicherer kann dafür einen angemessenen Beitrag verlangen; bis zur Einigung gilt nur die im Versicherungsschein festgelegte Höhe. Für bestimmte Risiken – etwa aus zulassungspflichtigen Fahrzeugen, Bahnen oder beruflicher Tätigkeit – gilt diese Vorsorgeversicherung nicht.
Häufige Fragen
Sind neue Risiken nach Vertragsabschluss automatisch mitversichert?
Ja, im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Vertragsabschluss neu entstehen, sofort versichert.
Innerhalb welcher Frist muss ich ein neues Risiko melden?
Nach Aufforderung des Versicherers muss jedes neue Risiko innerhalb eines Monats angezeigt werden. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Wird die Anzeige versäumt, entfällt der Schutz rückwirkend ab Entstehung des Risikos.
Kann der Versicherer für ein neues Risiko mehr Beitrag verlangen?
Ja, der Versicherer darf für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag verlangen. Kommt innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Einigung über die Höhe zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Für welche Risiken gilt die Vorsorgeversicherung nicht?
Sie gilt nicht für zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, für Bahnen, für Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht, für Risiken unter einem Jahr Dauer sowie für betriebliche, berufliche, dienstliche und amtliche Tätigkeit.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024