Ansprüche aus der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger (Neodigital Versicherung AG) verjähren in drei Jahren, wobei die Frist erst mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entsteht und der Gläubiger von den maßgeblichen Umständen und der Person des Schuldners erfährt. Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Zeit bis zur Entscheidung nicht mitzuzählen.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen sowie von der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
Wurde ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer angemeldet, wird bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang der Entscheidung des Versicherers nicht mitgezählt. Die Entscheidung wird dem Anspruchsteller in Textform mitgeteilt (zum Beispiel per E-Mail).
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Vertrag können nicht unbegrenzt geltend gemacht werden: Sie verjähren nach drei Jahren. Diese Frist läuft ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entsteht und der Gläubiger von den wichtigen Umständen und der Person des Schuldners weiß – auch grob fahrlässiges Nichtwissen zählt hier wie Wissen. Meldet man einen Anspruch beim Versicherer, wird die Zeit bis zu dessen Entscheidung nicht auf die Frist angerechnet.
Häufige Fragen
Nach welcher Zeit verjähren Ansprüche aus dem Vertrag?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Ab wann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen?
Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Auch grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
Was passiert mit der Frist, wenn ich einen Anspruch beim Versicherer anmelde?
Der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang der in Textform mitgeteilten Entscheidung des Versicherers wird bei der Fristberechnung nicht mitgezählt.
Was gilt für alle weiteren Fragen zur Verjährung?
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024