Wenn Sie in der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger (Neodigital Versicherung AG) aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer oder den Versicherungsvermittler klagen möchten, richtet sich das örtlich zuständige Gericht nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Vertrag zuständigen Niederlassung. So wissen Sie von vornherein, wo eine solche Klage eingereicht werden kann.
Klagen gegen den Versicherer oder Versicherungsvermittler
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer oder den Versicherungsvermittler richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Was bedeutet das konkret?
Möchte man aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer oder den Versicherungsvermittler klagen, ist das Gericht am Sitz des Versicherers zuständig. Alternativ kann auch das Gericht am Ort der Niederlassung zuständig sein, die für den Versicherungsvertrag verantwortlich ist.
Häufige Fragen
Wo muss ich klagen, wenn ich gegen den Versicherer vorgehen will?
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Vertrag zuständigen Niederlassung.
Gilt diese Zuständigkeitsregel auch für Klagen gegen den Versicherungsvermittler?
Ja, die Regelung gilt für Klagen aus dem Versicherungsvertrag sowohl gegen den Versicherer als auch gegen den Versicherungsvermittler.
Wonach bestimmt sich das zuständige Gericht konkret?
Maßgeblich ist der Sitz des Versicherers oder die für den Versicherungsvertrag zuständige Niederlassung.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024