Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger (Neodigital Versicherung AG) sind mehrere Garantien zusammengefasst: Die Bedingungen weichen nur zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den GDV-Musterbedingungen ab, sie erfüllen die Mindestleistungsstandards eitskreises Beratungsprozesse, und mit der Bestleistungsgarantie können im Schadensfall bessere Leistungen anderer deutscher Anbieter übernommen werden – innerhalb festgelegter Grenzen und mit klar benannten Ausschlüssen.
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen
Der Versicherer garantiert, dass die dieser Hundehalter-Haftpflichtversicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB Private HundehalterHV) sowie die Besonderen Bedingungen zur Hundehalter-Haftpflichtversicherung ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen -Stand April 2016- abweichen.
Garantie zur Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse
Der Versicherer garantiert, dass die dieser Versicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB Private HundehalterHV) sowie die Besonderen Bedingungen zur Hundehalter-Haftpflichtversicherung die Mindestleistungsstandards erfüllen, wie sie vom Arbeitskreis „Beratungsprozesse" -Stand 28.09.2015- empfohlen wurden.
Der Arbeitskreis Beratungsprozesse ist eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften. Der Arbeitskreis empfiehlt Risikoanalysen und Mindestleistungsstandards für die Vermittler.
Bestleistungsgarantie
Sofern vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ausgewiesen, sind Schäden im Rahmen der Bestleistungsgarantie mitversichert.
Sofern zum Zeitpunkt des Schadensereignisses ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer im Rahmen eines allgemein zugänglichen Hundehalterhaftpflichttarifes weitergehende Leistungen, höhere Entschädigungsgrenzen (Sublimits) oder geringere Selbstbeteiligungen als die Neodigital anbietet, ohne dass diese Leistungen, Entschädigungsgrenzen (Sublimits) oder Selbstbeteiligungen als beitragspflichtige Erweiterungen bei dem anderen Versicherer eingebunden werden (müssten), gilt im Schadensfall Folgendes:
- Der Versicherungsschutz wird um solche Leistungen erweitert.
- Entschädigungsgrenzen (Sublimits) werden bis zur Höhe der Entschädigungsgrenzen des anderweitigen Versicherers erweitert, jedoch maximal bis zu den diesem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
- Selbstbeteiligungen werden reduziert oder gestrichen, sofern es sich nicht um generell zum Vertrag vereinbarte und daher immer beitragsreduzierende oder um nachträgliche Sanierungsselbstbehalte handelt.
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer die weitergehenden Leistungen in Form von Versicherungsbedingungen nachweist.
Von der Erweiterung des Versicherungsschutzes ausgeschlossen sind Ansprüche:
- aus im Ausland vorkommenden Schadensereignissen,
- wegen der Befriedigung von Ansprüchen über die gesetzliche Haftpflicht hinaus,
- aufgrund beruflicher und gewerblicher Risiken,
- wegen Vorsatz und strafbarer Handlungen,
- wegen vertraglicher Haftung,
- wegen Eigenschäden,
- aufgrund des Haltens und des Gebrauchs von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen,
- wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind,
- aus Risiken, die einer Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
- die über die Freistellung gesetzlicher Haftpflichtansprüche hinausgehen, Assistance- und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer sichert zu, dass seine Bedingungen im Vergleich zu den GDV-Musterbedingungen nur zugunsten des Versicherungsnehmers abweichen und die empfohlenen Mindestleistungsstandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllen. Ist die Bestleistungsgarantie vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen, kann der Versicherungsnehmer im Schadensfall von besseren Leistungen, höheren Entschädigungsgrenzen oder geringeren Selbstbeteiligungen profitieren, die ein anderer deutscher Anbieter in einem allgemein zugänglichen Tarif bietet. Dafür muss er die besseren Leistungen anhand von Versicherungsbedingungen nachweisen; zudem gelten mehrere ausdrücklich benannte Ausschlüsse.
Häufige Fragen
Was besagt die Garantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen?
Der Versicherer garantiert, dass die zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den vom GDV empfohlenen Bedingungen (Stand April 2016) abweichen.
Wie funktioniert die Bestleistungsgarantie?
Sofern vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen, werden im Schadensfall weitergehende Leistungen, höhere Entschädigungsgrenzen oder geringere Selbstbeteiligungen übernommen, die ein in Deutschland zugelassener Versicherer in einem allgemein zugänglichen Hundehalterhaftpflichttarif bietet. Höhere Entschädigungsgrenzen gelten dabei höchstens bis zu den Versicherungssummen dieses Vertrags.
Was muss ich tun, damit die Bestleistungsgarantie greift?
Der Versicherungsnehmer muss die weitergehenden Leistungen in Form von Versicherungsbedingungen nachweisen.
Welche Ansprüche sind von der Bestleistungsgarantie ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem Ansprüche aus Schadensereignissen im Ausland, aus beruflichen und gewerblichen Risiken, wegen Vorsatz und strafbarer Handlungen, wegen vertraglicher Haftung, wegen Eigenschäden, aus dem Halten versicherungspflichtiger Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, wegen asbestbedingter Schäden sowie aus Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024