Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger (Neodigital Versicherung AG) sind für einzelne Risiken des privaten Hundehalters besondere Regelungen festgelegt: Versichert sind unter anderem Schäden durch Umwelteinwirkung, Schäden durch Abwässer sowie Mietsachschäden an privat gemieteten Wohn- und sonstigen Räumen in Gebäuden. Für Mietsachschäden gelten dabei eigene Grenzen der Versicherungssumme, die sich an der Sachschadensumme orientieren.
Dieser Abschnitt regelt den Versicherungsschutz für einzelne Risiken, die dafür geltenden Risikobegrenzungen und die besonderen Ausschlüsse.
Soweit hier keine abweichenden Regelungen enthalten sind, finden auch auf die in diesem Abschnitt geregelten Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung (zum Beispiel die Leistungen der Versicherung oder die allgemeinen Ausschlüsse).
Allgemeines Umweltrisiko
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässer) ausgebreitet haben.
Abwässer
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Abwässer. Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden)
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.
Die Versicherungssumme für Mietsachschäden ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein festgelegte Versicherungssumme für Sachschäden begrenzt.
Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache dieser Summe.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Teil legt fest, für welche einzelnen Risiken des privaten Hundehalters Versicherungsschutz besteht und welche Grenzen sowie Ausschlüsse dabei gelten. Erfasst sind Schäden durch Umwelteinwirkung, Schäden durch Abwässer und Schäden an gemieteten Räumen. Soweit hier keine abweichenden Regelungen stehen, gelten zusätzlich die übrigen Vertragsbestimmungen. Für Mietsachschäden ist die Ersatzleistung je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr betragsmäßig begrenzt.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Umwelteinwirkung mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung. Solche Schäden liegen vor, wenn sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben.
Sind Schäden durch Abwässer versichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Abwässer. Bei Sachschäden gilt dies jedoch ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
Welche Mietsachschäden sind abgedeckt?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Als Mietsachschäden gelten Schäden an fremden, gemieteten Sachen sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Wie hoch ist die Ersatzleistung bei Mietsachschäden?
Die Versicherungssumme für Mietsachschäden ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein festgelegte Versicherungssumme für Sachschäden begrenzt. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt die Höchstersatzleistung das 2-fache dieser Summe.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024