Wann der Versicherungsschutz in der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger (Neodigital Versicherung AG) einsetzt, richtet sich nach dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt – vorausgesetzt, der Erst- oder Einmalbeitrag wird rechtzeitig und vollständig gezahlt, denn bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung greifen abweichende Regelungen.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz aus dem Vertrag startet grundsätzlich zu dem Termin, der auf dem Versicherungsschein steht. Voraussetzung ist jedoch, dass der Erst- oder Einmalbeitrag pünktlich und vollständig gezahlt wird. Wird dieser Beitrag verspätet oder gar nicht gezahlt, gelten dafür eigene Regelungen zu den Folgen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Gilt der genannte Beginn uneingeschränkt?
Nein, er gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was passiert, wenn der Erst- oder Einmalbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird?
In diesem Fall greifen die Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024