Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger (Neodigital Versicherung AG) sind Mietsachschäden erweitert abgesichert: Beschädigt der Hund mobile Einrichtungsgegenstände oder Inventar in Hotels, gemieteten Ferienwohnungen und häusern, fest installierten Wohnwagen oder Campingcontainern, besteht je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme für Sachschäden Schutz. Zusätzlich ist die Haftpflicht aus Schäden an gemieteten oder geliehenen Hundetransportanhängern, Kutschen und Schlitten mitversichert, mit einer Versicherungssumme von 10.000 EUR je Schaden.
Erweiterung der Mietsachschäden
In Erweiterung zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt:
Versicherungsschutz besteht für Sachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen bzw. am Inventar in
- Hotels,
- gemieteten Ferienwohnungen und Ferienhäusern,
- fest installierten Wohnwagen,
- Campingcontainern.
Dieser Schutz gilt je Versicherungsfall bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für Sachschäden.
Mietsachschäden an gemieteten Hundeanhängern, Kutschen und Schlitten
In Erweiterung zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt:
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Hundetransportanhängern, Kutschen und Schlitten, die zu privaten Zwecken gemietet bzw. geliehen wurden. Voraussetzung ist, dass hierfür nicht über einen anderen Vertrag Entschädigung verlangt werden kann.
Die Versicherungssumme beträgt je Schaden 10.000 EUR, höchstens jedoch das 2-fache dieser Summe für alle Schäden eines Versicherungsjahres.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
- Abnutzung,
- Verschleiß,
- übermäßiger Beanspruchung.
Was bedeutet das konkret?
Beschädigt der Hund Einrichtung oder Inventar in gemieteten Unterkünften wie Hotels, Ferienwohnungen, Wohnwagen oder Campingcontainern, ist das bis zur vereinbarten Versicherungssumme für Sachschäden abgesichert. Zusätzlich sind Schäden an privat gemieteten oder geliehenen Hundeanhängern, Kutschen und Schlitten mitversichert, sofern kein anderer Vertrag dafür aufkommt. Hier gilt eine Versicherungssumme von 10.000 EUR je Schaden. Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung sind nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Sind Schäden an der Einrichtung einer gemieteten Ferienwohnung mitversichert?
Ja. Sachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen oder am Inventar in Hotels, gemieteten Ferienwohnungen und -häusern, fest installierten Wohnwagen und Campingcontainern sind je Versicherungsfall bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für Sachschäden versichert.
Wie hoch ist die Versicherungssumme für Schäden an gemieteten Hundeanhängern, Kutschen oder Schlitten?
Die Versicherungssumme beträgt je Schaden 10.000 EUR, höchstens jedoch das 2-fache dieser Summe für alle Schäden eines Versicherungsjahres.
Zahlt die Versicherung auch, wenn ein anderer Vertrag den Schaden am Anhänger abdecken könnte?
Nein. Der Schutz für gemietete oder geliehene Hundetransportanhänger, Kutschen und Schlitten gilt nur, sofern hierfür nicht über einen anderen Vertrag Entschädigung verlangt werden kann.
Sind Schäden durch normalen Verschleiß abgedeckt?
Nein. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024