Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger (Neodigital Versicherung AG) greift der Forderungsausfall-Schutz auch dann, wenn der Schädiger den Schaden vorsätzlich verursacht hat oder als Tierhalter beziehungsweise Tierhüter für den Schaden verantwortlich ist. Damit sind auch solche Schadenersatzansprüche gegen einen zahlungsunfähigen Dritten abgesichert.
Vorsätzliches Handeln des Schädigers
In Erweiterung besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche in folgenden Fällen:
- wenn dem Anspruch ein vorsätzliches Handeln des Schädigers (des Dritten) zugrunde liegt
- wenn der Anspruch aus der Eigenschaft des Schädigers (des Dritten) als Tierhalter oder Tierhüter entstanden ist
Was bedeutet das konkret?
Der Forderungsausfall-Schutz gilt hier auch für Ansprüche, die auf ein vorsätzliches Handeln des Schädigers zurückgehen. Ebenso sind Ansprüche eingeschlossen, die daraus entstehen, dass der Schädiger selbst Tierhalter oder Tierhüter ist.
Häufige Fragen
Ist der Forderungsausfall auch gedeckt, wenn der Schädiger den Schaden absichtlich verursacht hat?
Ja. Der Versicherungsschutz besteht ausdrücklich auch für Schadenersatzansprüche, denen ein vorsätzliches Handeln des Schädigers (des Dritten) zugrunde liegt.
Gilt der Schutz auch, wenn der Schädiger selbst ein Tier gehalten oder gehütet hat?
Ja. Versicherungsschutz besteht auch für Schadenersatzansprüche, die aus der Eigenschaft des Schädigers als Tierhalter oder Tierhüter entstanden sind.
Auf wen bezieht sich der Begriff Schädiger in dieser Regelung?
Mit dem Schädiger ist der Dritte gemeint, gegen den sich die Schadenersatzansprüche richten.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024