Übernimmt die Alte Oldenburger (Neodigital) in der Hundehaftpflicht die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze des versicherten Hundes, so werden die nachweislich angefallenen Gebühren öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierter Rettungsdienste bis zu einer Versicherungssumme von 3.000 EUR je Schaden erstattet, angerechnet auf die Pauschal-Versicherungssumme und die Jahreshöchstersatzleistung.
Rettungs- und Bergungskosten
Wir übernehmen die nachweislich angefallenen Gebühren für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze. Voraussetzung ist, dass die Einsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten erbracht werden und hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden. Erstattet werden die Gebühren, die von Ihnen für den im Versicherungsvertrag bezeichneten Hund zu dessen Bergung zu erbringen sind.
Die Versicherungssumme je Schaden beträgt 3.000 EUR.
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Sofern vertraglich eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, ist diese im Versicherungsschein ausgewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der versicherte Hund gesucht, gerettet oder geborgen werden muss, werden die dafür angefallenen Gebühren von Rettungsdiensten übernommen – vorausgesetzt, für solche Einsätze werden üblicherweise Gebühren berechnet. Pro Schaden stehen dafür bis zu 3.000 EUR zur Verfügung. Dieser Betrag wird auf die Pauschal-Versicherungssumme und die Jahreshöchstersatzleistung angerechnet. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung finden Sie im Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei der Bergung meines Hundes übernommen?
Übernommen werden die nachweislich angefallenen Gebühren für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierter Rettungsdienste, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden und sie für die Bergung des im Vertrag bezeichneten Hundes zu erbringen sind.
Wie hoch ist die Erstattung für Rettungs- und Bergungskosten?
Die Versicherungssumme beträgt je Schaden 3.000 EUR.
Wird diese Leistung zusätzlich zur übrigen Versicherungssumme gezahlt?
Nein, die Leistung wird auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung angerechnet.
Muss ich bei Rettungs- und Bergungskosten eine Selbstbeteiligung tragen?
Nur wenn vertraglich eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde. In diesem Fall ist sie im Versicherungsschein ausgewiesen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024