Wie die Alte Oldenburger (Neodigital Versicherung AG) in der Hundehaftpflicht die Beiträge bestehender Verträge anpassen darf, hängt von Schadenaufwand, Kosten und Gewinnansatz ab: Der Versicherer prüft die Kalkulation regelmäßig, ein unabhängiger Treuhänder bestätigt die Angemessenheit, Änderungen zwischen minus fünf und fünf Prozent werden nicht umgesetzt, und bei einer Erhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats.
Die Beiträge werden unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten und Gewinnansatz kalkuliert. Zu den Kosten zählen Courtagen, Verwaltungskosten, Schadenregulierungskosten und Rückversicherungsprämien.
Der Versicherer ist berechtigt, die Kalkulation für bestehende Verträge in angemessenen Zeiträumen zu überprüfen. Dabei berücksichtigt er nicht nur die bisherige Schadenentwicklung einer ausreichend großen Zahl von Risiken mit den gleichen Tarifmerkmalen, sondern auch die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung. Lassen die Bestands- und Schadendaten des Versicherers keine ausreichend sichere Kalkulation zu, können übergeordnete Datenquellen herangezogen werden, wie zum Beispiel Daten des GDV.
Der Beitragssatz wird für Teile des Gesamtbestandes, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind, getrennt ermittelt. Dazu werden anerkannte mathematisch-statistische oder geografische Verfahren verwendet. Die aus der Neukalkulation entstehenden Beitragsanpassungen gelten ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge. Voraussetzung ist, dass ein unabhängiger Treuhänder die zugrundeliegenden Statistiken gemäß den anerkannten Grundsätzen der Versicherungstechnik überprüft und die Angemessenheit der Anpassung bestätigt hat.
Für die Berechnung des Anpassungsfaktors sind die jeweiligen Entwicklungen der Schaden- und Kostenkalkulation seit der letzten Überprüfung maßgeblich.
Beitragsänderungen zwischen -5 % und +5 % werden nicht umgesetzt. Sie werden stattdessen in der nachfolgenden Überprüfung berücksichtigt.
Beitragsreduzierungen von unter -5 % gelten automatisch ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Beitragserhöhungen über +5 % gelten ebenfalls ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Solche Erhöhungen müssen jedoch nicht vollständig umgesetzt werden, sondern können auf zukünftige Perioden vorgetragen werden.
Die Beiträge dürfen nach der Anpassung nicht höher sein als die Beiträge für neu abzuschließende Verträge, sofern diese Tarife die gleichen Tarifmerkmale und den gleichen Deckungsumfang aufweisen.
Die Beitragsanpassungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Ergibt sich hieraus eine Beitragserhöhung, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Beitragserhöhung erfolgen.
Individuell vereinbarte Zuschläge oder tarifliche Nachlässe bleiben von der Tarifanpassung unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf die Beiträge bestehender Verträge regelmäßig überprüfen und anpassen, wenn sich Schäden und Kosten verändern. Ob eine Anpassung greift, hängt von ihrer Höhe ab: Änderungen zwischen minus und plus fünf Prozent werden zunächst nicht umgesetzt, größere Reduzierungen kommen automatisch, größere Erhöhungen können auch schrittweise erfolgen. Ein unabhängiger Treuhänder muss die Angemessenheit bestätigen. Bei einer Erhöhung kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer meinen Beitrag erhöhen?
Der Versicherer darf die Kalkulation bestehender Verträge in angemessenen Zeiträumen überprüfen und dabei die bisherige sowie die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung berücksichtigen. Eine Anpassung gilt ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres, wenn ein unabhängiger Treuhänder die Angemessenheit bestätigt hat.
Werden kleine Beitragsänderungen sofort umgesetzt?
Nein. Beitragsänderungen zwischen -5 % und +5 % werden nicht umgesetzt, sondern erst in der nachfolgenden Überprüfung berücksichtigt.
Kann ich kündigen, wenn mein Beitrag steigt?
Ja. Bei einer Beitragserhöhung kann der Versicherungsnehmer den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung erfolgen.
Bis wann werde ich über eine Beitragsanpassung informiert?
Die Beitragsanpassungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024