Wird ein versichertes Unternehmen veräußert, regelt die Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger (Neodigital Versicherung AG), dass der Erwerber automatisch in den bestehenden Versicherungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten eintritt. Sowohl Versicherer als auch Erwerber erhalten ein Sonderkündigungsrecht mit Monatsfristen, Veräußerer und Erwerber haften gemeinsam für den Beitrag, und die Veräußerung muss dem Versicherer unverzüglich in Textform angezeigt werden – sonst droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
Übergang der Versicherung
Wird ein Unternehmen veräußert, tritt der Erwerber an die Stelle des Versicherungsnehmers. Er übernimmt damit während der Dauer seines Eigentums alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben.
Dies gilt auch dann, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrags oder eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.
Kündigung
Der Versicherer ist berechtigt, den Versicherungsvertrag gegenüber dem Erwerber zu kündigen. Dabei muss er eine Frist von einem Monat einhalten und die Kündigung in Textform (z. B. E-Mail) aussprechen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt ausgeübt wird, zu dem der Versicherer von der Veräußerung Kenntnis erlangt.
Der Erwerber ist berechtigt, den Versicherungsvertrag in Textform zu kündigen – entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird. Kennt der Erwerber das Bestehen der Versicherung zunächst nicht, beginnt die Monatsfrist erst mit dem Zeitpunkt, an dem er davon Kenntnis erlangt.
Beitrag
Erfolgt der Übergang auf den Erwerber während einer laufenden Versicherungsperiode, haften der Veräußerer und der Erwerber für den Beitrag als Gesamtschuldner.
Wird der Versicherungsvertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Anzeigepflichten
Die Veräußerung ist dem Versicherer unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail) anzuzeigen. Diese Anzeige kann durch den Veräußerer oder den Erwerber erfolgen.
Wird die Anzeigepflicht schuldhaft verletzt, besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss dazu allerdings nachweisen, dass er den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Der Versicherer bleibt jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung bereits zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen. Er bleibt ebenfalls zur Leistung verpflichtet, wenn zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls die Frist für seine Kündigung bereits abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein versichertes Unternehmen verkauft oder anderweitig übernommen, geht der Versicherungsvertrag automatisch auf den neuen Eigentümer über, der dann alle Rechte und Pflichten trägt. Sowohl der Versicherer als auch der Erwerber dürfen den Vertrag innerhalb bestimmter Monatsfristen kündigen. Bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode haften alter und neuer Eigentümer gemeinsam für den Beitrag. Die Veräußerung muss dem Versicherer unverzüglich in Textform gemeldet werden, sonst kann der Versicherungsschutz entfallen.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Vertrag, wenn das versicherte Unternehmen verkauft wird?
Der Erwerber tritt an die Stelle des Versicherungsnehmers und übernimmt während der Dauer seines Eigentums alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag. Das gilt auch bei Übernahme durch Nießbrauch, Pachtvertrag oder ein ähnliches Verhältnis.
Kann der neue Eigentümer den übernommenen Vertrag kündigen?
Ja. Der Erwerber kann den Vertrag in Textform mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt einen Monat nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung erst einen Monat nach Erlangung dieser Kenntnis.
Wer muss den Beitrag nach dem Verkauf zahlen?
Erfolgt der Übergang während einer laufenden Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber als Gesamtschuldner für den Beitrag. Wird der Vertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung.
Was passiert, wenn die Veräußerung nicht gemeldet wird?
Die Veräußerung muss dem Versicherer unverzüglich in Textform angezeigt werden. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem fälligen Anzeigezeitpunkt eintritt – vorausgesetzt, der Versicherer weist nach, dass er den Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024