Nach einem Schadensfall in der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger (Neodigital Versicherung AG) dürfen sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer den Vertrag kündigen – etwa wenn eine Schadensersatzzahlung geleistet, ein Freistellungsanspruch zu Unrecht abgelehnt oder eine Klage über einen versicherten Anspruch zugestellt wurde. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats in Textform beim Vertragspartner eingehen.
Kündigungsrecht
Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
- Der Versicherer hat eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet.
- Der Versicherer hat den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt.
- Dem Versicherungsnehmer wird eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (zum Beispiel per E-Mail) zugehen. Sie muss spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage eingegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit dem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Versicherungsfall können beide Vertragsseiten den Vertrag kündigen. Ein Kündigungsrecht besteht, wenn der Versicherer gezahlt hat, einen Freistellungsanspruch zu Unrecht ablehnte oder dem Versicherungsnehmer eine Klage zugestellt wurde. Die Kündigung muss in Textform und innerhalb eines Monats nach dem auslösenden Ereignis beim Vertragspartner ankommen. Kündigt der Versicherungsnehmer, wirkt die Kündigung sofort oder zu einem späteren, selbst gewählten Zeitpunkt; kündigt der Versicherer, wird sie erst einen Monat nach Zugang wirksam.
Häufige Fragen
In welchen Fällen darf nach einem Schaden gekündigt werden?
Gekündigt werden darf, wenn der Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder Zahlung von Sanierungskosten für Umweltschäden geleistet hat, wenn er einen Freistellungsanspruch zu Unrecht abgelehnt hat oder wenn dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Bis wann muss die Kündigung nach einem Versicherungsfall zugehen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform, zum Beispiel per E-Mail, zugehen, und zwar spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage.
Wann wird meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Die Kündigung wird mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch festlegen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens aber zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Ab wann gilt eine Kündigung durch den Versicherer?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024