Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger (Neodigital Versicherung AG) werden die Beiträge im Voraus gezahlt – je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag. Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr, kann bei kürzerer Vertragsdauer aber auch entsprechend kürzer ausfallen.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Möglich sind dabei:
- laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
- oder ein Einmalbeitrag
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag wird immer im Voraus gezahlt. Sie können dabei zwischen laufenden Zahlungen in monatlichem, vierteljährlichem, halbjährlichem oder jährlichem Rhythmus oder einem Einmalbeitrag wählen. Die Versicherungsperiode umfasst grundsätzlich ein Jahr – nur bei einer kürzeren Vertragsdauer entspricht sie dieser kürzeren Dauer.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung können Sie den Beitrag im Voraus als laufende Zahlung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich oder als Einmalbeitrag zahlen.
Wann muss der Beitrag gezahlt werden?
Die Beiträge werden im Voraus gezahlt.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn der Vertrag kürzer als ein Jahr läuft?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024