Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger (Neodigital Versicherung AG) sind auch die Welpen der über den Vertrag versicherten Hunde mitversichert, solange sie sich noch im Besitz des Versicherungsnehmers befinden und nicht älter als zwölf Monate sind. Damit besteht Versicherungsschutz für den Nachwuchs, ohne dass er gesondert angemeldet werden muss.
Mitversicherung von Welpen
Mitversichert sind die Welpen der über diesen Vertrag versicherten Hunde. Voraussetzung ist:
- Die Welpen befinden sich noch im Besitz des Versicherungsnehmers.
- Die Welpen sind nicht älter als 12 Monate.
Was bedeutet das konkret?
Der Nachwuchs der bereits versicherten Hunde ist ohne zusätzliche Anmeldung mitversichert. Das gilt aber nur so lange, wie die Welpen noch dem Versicherungsnehmer gehören und nicht älter als zwölf Monate sind.
Häufige Fragen
Sind die Welpen meiner versicherten Hündin automatisch mitversichert?
Ja, die Welpen der über den Vertrag versicherten Hunde sind mitversichert, solange sie sich noch im Besitz des Versicherungsnehmers befinden und nicht älter als 12 Monate sind.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz für Welpen?
Der Schutz gilt, bis die Welpen älter als 12 Monate sind. Zudem müssen sie sich weiterhin im Besitz des Versicherungsnehmers befinden.
Bleiben Welpen mitversichert, wenn ich sie abgebe?
Nein, die Mitversicherung setzt voraus, dass sich die Welpen noch im Besitz des Versicherungsnehmers befinden.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024