Wer bei der Alte Oldenburger Hundehaftpflicht seinen Hund von anderen betreuen lässt oder ihn bei Rennen, Turnieren und im Hundeverein einsetzt, findet hier den passenden Schutz: Mitversichert sind unter anderem der Hüterbiss, in häuslicher Gemeinschaft lebende Familienangehörige als Hüter und Mithalter, die Teilnahme an Veranstaltungen ohne Einkommenserzielung, das Führen ohne Leine oder Maulkorb, Deckschäden, Flurschäden, tierische Ausscheidungen sowie der Einsatz als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund.
Hüterbiss
Die gesetzlichen Haftpflichtansprüche des Tierhüters an den Versicherungsnehmer sind mitversichert. Ein Mitverschulden des Tierhüters wird angerechnet.
Familienangehörige und weitere Personen in ihrer Eigenschaft als Hüter, Mithalter und Miteigentümer in häuslicher Gemeinschaft
Erweiternd ist die gesetzliche Haftpflicht folgender Personen versichert, jeweils in ihrer Eigenschaft als Hüter, Mithalter und Miteigentümer:
- der in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen des Versicherungsnehmers
- aller sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen
Schadenersatzansprüche von mitversicherten Personen gegen den Versicherungsnehmer
Eingeschlossen sind – insoweit teilweise abweichend – Haftpflichtansprüche der Angehörigen als Tierhüter gegen den Versicherungsnehmer. Ein Mitverschulden des Tierhüters wird angerechnet.
Teilnahme an Veranstaltungen
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche infolge:
- privater Teilnahme an Hunderennen und Hundeschlittenrennen
- privater Teilnahme an Veranstaltungen wie Schauvorführungen und Turnieren sowie den Vorbereitungen hierzu (Trainingsläufe)
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass durch die Teilnahme kein Einkommen erzielt wird. Weiterhin ist die Teilnahme am Unterricht eines Hundevereins mitversichert.
Ansprüche von Teilnehmern von Veranstaltungen und Figuranten
Eingeschlossen sind bei der Veranstaltungs- oder Unterrichtsteilnahme auch gesetzliche Haftpflichtansprüche der anderen Teilnehmer sowie von Figuranten (Scheinverbrechern).
Fuhrwerke und Fahrzeuge
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters aus der Verwendung der eigenen Hunde als Zugtiere von eigenen oder fremden Fuhrwerken (z. B. Kutschen oder Schlitten).
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern.
Ausgeschlossen bleiben Schäden an den Fuhrwerken.
Führen ohne Leine oder ohne Maulkorb
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Führen ohne Leine und/oder ohne Maulkorb.
Deckschäden
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus ungewolltem oder gewolltem Deckakt.
Flurschäden
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Flurschäden.
Tierische Ausscheidungen
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht durch tierische Ausscheidungen.
Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund, Schulbegleithund
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Verwendung des Hundes als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund, sofern die Tätigkeit weder gewerblich noch betrieblich ausgeübt wird.
Mitversichert ist hierbei die Verwendung als Schulbegleithund ausschließlich an Schulen, an denen der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person selber beruflich tätig ist.
Erlangt der Tierhalter oder eine mitversicherte Person Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtvertrag (z. B. eine Berufshaftpflicht oder Vereinshaftpflicht), so entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Die Hundehaftpflicht deckt nicht nur den Halter selbst ab, sondern erweitert den Schutz auf mehrere Personen und Situationen: Auch der Tierhüter, in häuslicher Gemeinschaft lebende Familienangehörige und weitere Hausgenossen als Hüter, Mithalter oder Miteigentümer sind mitversichert. Zusätzlich sind typische Alltags- und Freizeitsituationen abgedeckt, etwa die private Teilnahme an Rennen, Turnieren und Hundeverein-Unterricht, das Führen ohne Leine oder Maulkorb, Deckschäden, Flurschäden sowie tierische Ausscheidungen. Der Einsatz als Therapie-, Assistenz-, Rettungs-, Such- oder Schulbegleithund ist mitversichert, solange er nicht gewerblich oder betrieblich erfolgt und kein anderer Haftpflichtvertrag greift.
Häufige Fragen
Ist ein Biss gegen die Person versichert, die den Hund gerade hütet?
Ja, die gesetzlichen Haftpflichtansprüche des Tierhüters an den Versicherungsnehmer sind mitversichert. Ein Mitverschulden des Tierhüters wird dabei angerechnet.
Sind Familienangehörige im selben Haushalt mitversichert, wenn sie den Hund betreuen?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen sowie aller sonstigen dort lebenden Personen in ihrer Eigenschaft als Hüter, Mithalter und Miteigentümer.
Besteht Schutz bei der Teilnahme an Hunderennen oder Turnieren?
Ja, Haftpflichtansprüche aus privater Teilnahme an Hunderennen, Hundeschlittenrennen, Schauvorführungen und Turnieren einschließlich Trainingsläufen sind mitversichert – Voraussetzung ist, dass durch die Teilnahme kein Einkommen erzielt wird. Auch der Unterricht eines Hundevereins ist mitversichert.
Ist der Einsatz als Therapie- oder Assistenzhund abgedeckt?
Ja, die Verwendung als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund ist versichert, sofern sie weder gewerblich noch betrieblich ausgeübt wird. Der Einsatz als Schulbegleithund ist nur an Schulen mitversichert, an denen der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person beruflich tätig ist. Besteht Schutz aus einem anderen Haftpflichtvertrag, entfällt der Schutz aus diesem Vertrag.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024