Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger (Neodigital Versicherung AG) ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos mitversichert – ausgenommen bleiben jedoch versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge und andere Risiken mit Vorsorgepflicht. Steigt das Risiko durch geänderte oder neue Rechtsvorschriften, darf der Versicherer mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Dies gilt nicht:
- für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
- für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Versichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften.
In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ausgeübt wird. Diese Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn sich das versicherte Risiko erhöht oder erweitert. Ausgenommen sind dabei Risiken aus versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie andere Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht. Steigt das Risiko, weil sich Rechtsvorschriften ändern oder neue erlassen werden, ist es ebenfalls mitversichert. In einem solchen Fall darf der Versicherer den Vertrag jedoch mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Häufige Fragen
Sind auch spätere Erhöhungen oder Erweiterungen des Risikos mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos ist grundsätzlich mitversichert.
Welche Risiken sind von dieser Mitversicherung ausgenommen?
Ausgenommen sind Risiken aus dem Halten oder Gebrauch versicherungspflichtiger Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was passiert, wenn sich das Risiko durch neue oder geänderte Gesetze erhöht?
Auch solche Erhöhungen sind versichert. Der Versicherer darf das Versicherungsverhältnis in diesen Fällen jedoch mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Wie lange kann der Versicherer nach einer gesetzlich bedingten Risikoerhöhung kündigen?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ausgeübt wird. Die Frist beginnt, sobald der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024