Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger (Neodigital Versicherung AG) läuft der Vertrag für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit automatisch um je ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Verträge unter einem Jahr enden automatisch, mehrjährige Verträge lassen sich ab dem dritten Jahr kündigen, und mit dem dauerhaften Wegfall des versicherten Interesses endet der Vertrag entsprechend.
Vertragsdauer
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag gilt zunächst für die im Versicherungsschein genannte Laufzeit. Läuft er mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht rechtzeitig – spätestens drei Monate vor Ablauf – gekündigt wird. Kürzere Verträge enden von selbst, und bei Laufzeiten über drei Jahren kann der Versicherungsnehmer ab dem dritten Jahr jährlich kündigen. Entfällt das versicherte Interesse vollständig und dauerhaft, endet der Vertrag insoweit mit Kenntnis des Versicherers.
Häufige Fragen
Verlängert sich meine Hundehaftpflicht automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Muss ich einen Vertrag mit einer Laufzeit unter einem Jahr kündigen?
Nein. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wie kann ich einen mehrjährigen Vertrag kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Was passiert, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Fällt ein versichertes Interesse nach Versicherungsbeginn vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer davon Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024