Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger (Neodigital Versicherung AG) darf der Freistellungsanspruch vor seiner endgültigen Feststellung nicht ohne Zustimmung des Versicherers abgetreten oder verpfändet werden – erlaubt bleibt allein die Abtretung an den geschädigten Dritten.
Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung nicht ohne Zustimmung des Versicherers abgetreten werden. Ebenso darf er ohne diese Zustimmung nicht verpfändet werden.
Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.
Was bedeutet das konkret?
Solange noch nicht endgültig feststeht, wie hoch der Freistellungsanspruch ist, darf der Versicherungsnehmer ihn nicht ohne Erlaubnis des Versicherers auf jemand anderen übertragen oder als Pfand einsetzen. Nur die Übertragung an den geschädigten Dritten ist ohne diese Zustimmung möglich.
Häufige Fragen
Darf ich meinen Freistellungsanspruch einfach an jemanden übertragen?
Vor der endgültigen Feststellung des Anspruchs ist eine Abtretung ohne Zustimmung des Versicherers nicht erlaubt.
Kann der Anspruch als Sicherheit verpfändet werden?
Nein, eine Verpfändung ist vor der endgültigen Feststellung nur mit Zustimmung des Versicherers zulässig.
Gibt es eine Ausnahme vom Abtretungsverbot?
Ja, die Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024