Bei der Hundehaftpflicht der Alte Oldenburger (Neodigital Versicherung AG) ist auch die gesetzliche Haftpflicht eines nicht gewerbsmäßig tätigen Hundehüters mitversichert, und alle Vertragsbestimmungen des Versicherungsnehmers gelten sinngemäß ebenso für die mitversicherten Personen. Liegt in einer Person ein Grund für Risikobegrenzung oder Ausschluss vor, entfällt der Versicherungsschutz für alle Versicherten; die Rechte übt nur der Versicherungsnehmer aus, für Obliegenheiten sind jedoch alle verantwortlich.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Hundehüters in dieser Eigenschaft.
Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person vorliegen, spielt keine Rolle: Der Versicherungsschutz entfällt sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen.
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt auch für die gesetzliche Haftpflicht eines Hundehüters, der nicht gewerbsmäßig tätig ist. Die Vertragsregeln, die für den Versicherungsnehmer gelten, greifen sinngemäß ebenso für die mitversicherten Personen. Fällt der Schutz aus einem Grund weg, betrifft das alle Versicherten. Nur der Versicherungsnehmer darf die Vertragsrechte ausüben, während die Obliegenheiten von allen Versicherten zu erfüllen sind.
Häufige Fragen
Ist eine Person mitversichert, die den Hund unentgeltlich hütet?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Hundehüters in dieser Eigenschaft.
Gelten die Vertragsbestimmungen auch für mitversicherte Personen?
Ja, alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. Ausnahme: die Bestimmungen zur Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Was passiert, wenn bei einer mitversicherten Person ein Ausschlussgrund vorliegt?
Dann entfällt der Versicherungsschutz sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen – unabhängig davon, in wessen Person die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse vorliegen.
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben und wer muss die Obliegenheiten erfüllen?
Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind dagegen sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premium 2024